Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Internetdienstleistungsplattform www.safeREACH.com
Fassung 21.03.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen „safeREACH“
Die safeREACH GmbH, Getreidemarkt 11/10, A-1060 Wien (im Folgenden: safeREACH) ermöglicht ihren Kunden, mittels des über das Internet nutzbaren Dienstes „safeREACH“ über unterschiedliche Kommunikationswege, insbesondere eine Smartphone-App mit Push Dienst, SMS und E-Mails, an Dritte, insbesondere Mitarbeiter oder Mitglieder des Kunden, Benachrichtigungen abzusenden. Alle Leistungen von safeREACH für den Dienst „safeREACH“ erfolgen aufgrund nachstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB), soweit nicht safeREACH und der Kunde für den Einzelfall auf Grundlage eines Angebots und dessen Annahme (im Folgenden: Einzelauftrag) Abweichendes vereinbaren.
Das Angebot von safeREACH steht Verbrauchern im Sinne des KSchG nicht zur
Verfügung.
1. Geltungsbereich, Definitionen und Kontaktaufnahme
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Kunde mit safeREACH im Zusammenhang mit dem Dienst „safeREACH“ abschließt. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten gegenüber safeREACH nur, soweit safeREACH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn safeREACH die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2 safeREACH kann diese AGB aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen der Leistungen ändern. Geänderte AGB werden dem Kunden zusammen mit der Mitteilung der Änderung zur Kenntnis gebracht. Wird der Kunde durch die Änderung ausschließlich bessergestellt, kommen die betreffenden Regelungen bereits ab Bekanntgabe der Änderung zur Anwendung.
Bei Änderung wesentlicher Vertragsinhalte gelten diese mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung den Vertrag kündigt. safeREACH wird den Kunden jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist gesondert hinweisen.
1.3 Eine Kontaktaufnahme mit safeREACH kann per Post über die Anschrift Getreidemarkt 11/10, 1060 Wien, per E-Mail (office@safereach.com) oder per Telefon (+43 1 375 75 75 70) erfolgen.
1.4 „Leistungen“ meint die dem Kunden über den Webzugang „safereach.com“ (im Folgenden: Website) einschließlich der zugehörigen Smartphone-App „safeREACH “ zur Verfügung stehenden Dienste, welche safeREACH ihren Kunden im Rahmen der in Ziffer 6 dieser AGB geregelten Verfügbarkeit des safeREACH-Systems erbringt.
1.5 „safeREACH-System“ bezeichnet das über den Webzugang „safereach.com“ zugängliche, auf Servern von safeREACH oder von seitens safeREACH beauftragter Dritter gespeicherten Nachrichten- und Datenübertragungssystem, welches safeREACH unmittelbar und ohne Vermittlung Dritter zur Verfügung steht.
1.6 „safeREACH-App“ meint die von safeREACH erstellte mobile Applikation „safeREACH “, welche den Versand und Empfang von Benachrichtigungen an und aus dem safeREACH-System auf Smartphones ermöglicht.
2. Regelungen zum Vertragsschluss
2.1 Alle leistungsbezogenen Angebote von safeREACH erfolgen freibleibend und dienen der Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes, es sei denn, die Angebote von safeREACH sehen ausdrücklich Abweichendes vor. safeREACH ist berechtigt, leistungsbezogene Angebote des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei safeREACH anzunehmen.
2.2 Das Vertragsverhältnis entsteht durch ein Angebot des Kunden unter Verwendung des Anmeldeformulars und der Annahme von safeREACH durch Freischaltung eines Accounts und Übermittlung der Zugangsdaten, bestehend aus Kundennummer, Benutzername und Passwort. Ein Account gilt ausschließlich für einen Kunden.
2.3 Im Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, indem er auf der hierfür vorgesehenen Seite vor Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots die Daten prüfen und anschließend korrigieren kann.
2.4 safeREACH ist nicht zur Annahme des Angebots verpflichtet. Der Kunde hat bei der Anmeldung auf Aufforderung von safeREACH einen geeigneten Nachweis über seine Identität durch die Vorlage amtlicher Dokumente zu erbringen (z.B. Lichtbildausweis). safeREACH kann zudem bei juristischen Personen auch einen Nachweis der Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis, beispielsweise durch Vorlage eines Auszugs aus dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister verlangen. Diese Informationen wird safeREACH ausschließlich zur Verifikation der angegebenen Dienststelle verwenden, um einen Missbrauch angebotener Leistungen auszuschließen.
3. Preise, Zahlungsweise und Steuern
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise, sohin exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die aktuellen Preise sind der jeweiligen Leistungsübersicht zu entnehmen.
3.2 safeREACH ist berechtigt, die Preise einmal jährlich zu Beginn des neuen Vertragsjahres in dem prozentuellen Ausmaß anzupassen, das der Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichen Verbraucherpreisindex oder des an seine Stelle tretenden Index entspricht. Als Bezugsgröße für den Vertrag dient die errechnete Indexzahl für den aktuellsten Monat, der zum Zeitpunkt des Beginns des neuen Vertragsjahres in endgültiger Form öffentlich verfügbar ist.
3.3 Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Zahlungseingang bei safeREACH muss innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsempfang bei safeREACH eingehen. Danach tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. safeREACH ist berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 12 %, jedoch mindestens in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu berechnen.
3.4 safeREACH akzeptiert als Zahlungsweise die Zahlung auf Rechnung bzw. das SEPA Lastschriftverfahren.
3.5 Für den Fall, dass der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt und der Einzug mangels Deckung scheitert bzw. es zur Rücklastschrift kommt, behält sich safeREACH vor, den hierdurch entstandenen Schaden an den Kunden weiterzureichen.
3.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist unzulässig.
4. Urheber-, Lizenz- und Markenrecht
4.1 Das Design der von safeREACH betriebenen Website sowie der mobilen Applikationen, deren Inhalte, d.h. der Quelltext, die darin enthaltenen Texte, Bilder, Grafiken, Layouts, Sounds, Animationen, Videos und Datenbanken u.a., sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht Rechte Dritter an den Inhalten bestehen, sind jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte zu Gunsten safeREACH vorbehalten.
4.2 Sämtliche Inhalte der Website unterliegen dem Urheberrecht. Beiträge von Nutzern oder Dritten werden als solche gekennzeichnet und diesbezügliche geistige Eigentumsrechte stehen den jeweils Berechtigten zu. Soweit ein Nutzer auf oder via der Website Inhalte oder Informationen, welcher Art und in welcher Form auch immer, veröffentlicht und ihm diesbezüglich Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte zustehen, räumt der Nutzer bereits mit Veröffentlichung safeREACH unentgeltlich, zeitlich unbefristet, unwiderruflich und weltweit exklusiv ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Nutzer garantiert, dass die Verarbeitung und Weiterreichung der von ihm auf der Website zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht gegen Rechte Dritter verstößt oder verstoßen wird.
4.3 Das Angebot im Zusammenhang mit der Website darf nicht so ausgelegt werden, dass dadurch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise, eine Lizenz beziehungsweise der Titel an einem Urheberrecht, Patent, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht von safeREACH oder einer dritten Partei übertragen wird.
4.4 Soweit nicht anders angegeben, sind alle auf der Website sowie mobilen Applikationen verwendeten Marken (auch der Begriff und das Zeichen „safeREACH“) markenrechtlich geschützt. Dies gilt vor allem für Firmenlogos und Kennzeichen.
4.5 Für den Fall, dass safeREACH oder andere in den Betrieb der Website eingebundene Personen oder Nutzer der Website von Dritten wegen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten in Anspruch genommen werden, hat der Nutzer, auf welchen die Verletzung zurückzuführen ist, sowohl safeREACH, die betroffene, in den Betrieb der Website eingebundene Person, als auch allenfalls betroffene Nutzer, auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.
4.6 Der Nutzer verpflichtet sich dazu, keine Handlungen zu setzen und keine Bemühungen zu unternehmen, um seine auf der Website veröffentlichten Inhalte, etwa durch Marken- oder Patentregistrierungsanträge, schützen zu lassen oder im Wege von Urheberrechtsverletzungsverfahren gegen die Website, deren Betreiber oder Nutzer der Website vorzugehen.
4.7 Soweit Nutzer derartige Handlungen setzen, haben sie die Website und deren Betreiber für alle daraus entstehenden Nachteile vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Die safeREACH zustehenden bzw. an diese abgetretenen Rechte umfassen insbesondere auch das Recht der Verarbeitung der Daten und die Weiterreichung nicht personenbezogener Daten an Dritte (Unternehmen und Organisationen, welcher Art auch immer).
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von safeREACH nicht
- zur Verbreitung von beleidigenden, belästigenden, gewalttätigen, gewaltverherrlichenden, sexistischen, pornographischen oder rassistischen Wörtern, Begriffen oder anderen Inhalten,
- zur Verbreitung von religiösen oder politischen Inhalten,
- zur Verbreitung von Werbung (einschließlich sogenannten Spams, d.h. unverlangt versandten Massenmailings) oder Kettenbriefen per E-Mail oder Chats außerhalb der von safeREACH zur Verfügung gestellten Funktionen,
- zum Ausspähen sowie das nicht genehmigte Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Nutzer oder von Mitarbeitern von safeREACH,
- zum Vorgeben, ein Mitarbeiter von safeREACH oder eines verbundenen
Unternehmens oder Partners von safeREACH zu sein, - zur Zugänglichmachung von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musik, Soundfiles, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Gesetz oder Rechtsvorschrift sowie
- zur Verbreitung von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder sonst schädliche Dateien enthalten
zu benutzen.
5.2 Ferner verpflichtet sich der Kunde,
- sicherzustellen, dass eine kontinuierliche funktionierende Verbindung zwischen dem safeREACH-System und dem Kunden eingerichtet und aufrechterhalten wird, um das Funktionieren der Funktionen der safeREACH-App zu gewährleisten;
- die Leistungen von safeREACH nur für die im Vertrag dargelegten und vereinbarten Zwecke zu verwenden – jede Änderung des Dienstes muss schriftlich beantragt werden;
- sicherzustellen, dass die Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden, nur registrierte Nutzer Zugriff erhalten und keine unbefugten Dritte den Account für vertragswidrige Zwecke missbrauchen können.
5.3 Dem Kunden ist bewusst, dass er alleine für den Inhalt der versendeten Nachrichten sowie für die Auswahl des Empfängerkreises verantwortlich ist. safeREACH hat hierauf keinen Einfluss. safeREACH übernimmt auch keine Verantwortung dafür, ob die versendeten Nachrichten – richtig und zeitgerecht – vom Empfänger empfangen werden, insofern ein Fehler bei der Nachrichtenübertragung außerhalb des safeREACH-Systems auftritt.
5.4 Der Kunde stellt safeREACH von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten gegen safeREACH erhoben werden und welche auf einen Verstoß gegen die in Ziffer 4 dieser AGB dargestellten Kundenpflichten beruhen.
6. Verfügbarkeit der Leistungen und der App, Pflichten von safeREACH
6.1 safeREACH leitet jeden im safeREACH-System eingehenden Benachrichtungsauftrag unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten des safeREACH-Systems ein. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen und Übertragungswegen außerhalb des safeREACH-Systems abhängen, welche von Netzbetreibern und/oder sonstigen Dritten betrieben werden, die nicht unter der Kontrolle von safeREACH stehen und für die safeREACH nicht verantwortlich ist. safeREACH schuldet daher lediglich die Einleitung der Nachrichtenübermittlung, nicht aber deren erfolgreiche Durchführung.
6.2 safeREACH übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen Leistungen ganz oder teilweise ohne Unterbrechung und fehlerfrei funktionieren oder dass diese keine Programmierfehler enthalten.
6.3 Im Falle von Ausfällen wird safeREACH den Kunden unverzüglich und in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer des Leistungsausfalls des safeREACH-Systems unterrichten, es sei denn, dies ist dem Kunden ohnehin bekannt. Wartungsbedingte Ausfälle werden mindestens sechs Stunden im Voraus in geeigneter Form mitgeteilt. safeREACH wird sich im Falle eines Ausfalls des safeREACH-Systems nach besten Kräften bemühen, die Leistung bzw. Verfügbarkeit baldmöglichst wieder aufzunehmen bzw. wieder herzustellen.
6.4 safeREACH überprüft im Rahmen der automatisierten Übermittlung, Verarbeitung und/oder Konvertierung von Nachrichten des Kunden nicht deren Inhalt. Es erfolgt sohin keine Überprüfung auf Fehler oder rechtswidrige Inhalte – weder unter rechtlichen, sachlichen, logischen Aspekten noch unter dem Aspekt der Vollständigkeit.
6.5 safeREACH wird sich bemühen, die safeREACH-App für die jeweils aktuellen Versionen der Betriebssysteme iOS und Android auf den jeweiligen Plattformen der Anbieter verfügbar zu machen. safeREACH übernimmt aber keine Verantwortung dafür, dass der jeweilige Anbieter die App tatsächlich vorhält, insbesondere diese von der Plattform löscht. safeREACH kann die safeREACH-App bezüglich ihres Erscheinungsbildes und ihrer Funktionen jederzeit ändern. Ein Anspruch auf Erhaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. safeREACH wird jedoch darauf achten, dass gegebenenfalls bereits bezahlte Sonderfunktionen während der gebuchten Laufzeit zur Verfügung stehen.
6.6 safeREACH ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn safeREACH durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Der Begriff „Höhere Gewalt“ schließt insbesondere ein: staatliche Interventionen, Streiks, Terror oder Terrordrohungen, Betriebsstörungen, Störungen der Energieversorgung, Unterbrechungen der Telekommunikationseinrichtungen von Dritten, eine Nichteinhaltung oder verspätete Einhaltung durch Zulieferer von safeREACH oder sonstigen Dritten, die von safeREACH beauftragt wurden sowie jegliche sonstige Umstände, die von safeREACH nicht in vernünftiger Weise hätten vermieden oder verhindert werden können, wodurch die normale Leistungserfüllung des Vertrages behindert wird.
7. Haftung
7.1 safeREACH schuldet die in Ziffer 5 dargelegte Einleitung der Nachrichtenübermittlung, nicht aber deren erfolgreiche Durchführung. safeREACH übernimmt sohin keine Haftung für den Fall der nicht erfolgten, teilweise erfolgten und/oder verspäteten Zustellung der (elektronischen) Nachrichten welcher Art und über welchen Weg auch immer an den (die) Empfänger und allfälligen daraus resultierenden Nachteilen jeglicher Art.
7.2 safeREACH hat weder Einfluss auf den Inhalt noch auf die Auswahl der Empfänger der vom Kunden versendeten Nachrichten. safeREACH versendet selbst keine Nachrichten. safeREACH ist daher als Durchleiter iSd § 13 E-Commerce-Gesetz (ECG) nicht für den Inhalt der weitergeleiteten Nachrichten verantwortlich und es trifft safeREACH keine Prüfpflicht der vom Kunden versendeten Daten. safeREACH leistet keine Gewähr, dass seine Dienstleitung und die Kundeninhalte inhaltlich korrekt, aktuell oder geeignet sind, den vom Kunden erwarteten Zweck zu erfüllen.
7.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso wenig gelten sie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von safeREACH, deren gesetzlichen Vertretern sowie Erfüllungsgehilfen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
7.4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen und ist die Ersatzpflicht von safeREACH – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – für jedes Schaden verursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 10.000, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 300.000 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
7.5 Etwaige Schadenersatzansprüche sind bei sonstiger Präklusion binnen 12 Monaten nach Eintritt des Schadens gerichtlich geltend zu machen.
7.6 Gesetzliche Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt.
7.7 Wie bereits in Punkt 7.2. festgehalten, tritt safeREACH lediglich als reiner Durchleiter iSd § 13 ECG auf. Daher haftet nur der Kunde für den Inhalt (Richtigkeit und Vollständigkeit) der übermittelten Informationen. Der Kunde hält safeREACH daher schad- und klaglos, wenn safeREACH von dritter, behördlicher oder gerichtlicher Seite für diese Inhalte oder den Umstand bloßer Weiterleitung verantwortlich gemacht wird, und zwar auch dann, wenn diese Inanspruchnahme entgegen §13 ECG geschieht.
8. Vertraulichkeit
Die Parteien werden sämtliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Seite bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach offenkundig vertraulich sind, Dritten gegenüber vertraulich behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere Informationen über wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden sowie von Mandanten des Kunden, sowie technische Informationen über Leistungen von safeREACH und darin enthaltener Drittkomponenten. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich werden die Parteien sich vorab gegenseitig unterrichten und sich Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
9. Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung
9.1 safeREACH wird alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen treffen.
9.2 Die AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen im Rahmen der Nutzung von safeREACH, sei es über die Domain, zu dieser gehörenden Subdomains, insbesondere auch über Applikationen, etwa für Smartphones. Indem Kunden von safeREACH angebotene Dienste aufrufen, nutzen oder verwenden und sich dafür registrieren, akzeptieren sie ausdrücklich die Verbindlichkeit der vorliegenden AGB sowie die Hinweise zum Datenschutz (https://www.safereach.com/de/datenschutz/).
9.3 Bedient sich safeREACH für die Erbringung der Leistungen Dritter, kann safeREACH personenbezogene Daten des Kunden an den Dritten weitergeben, sofern und soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und sich der Dritte gegenüber safeREACH zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausreichend verpflichtet.
10. Newsletter
safeREACH ermittelt und verarbeitet Telekommunikationsdaten nur gemäß § 96 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG). Der Kunde stimmt jedoch gemäß § 96 Abs 2 Satz TKG zu, dass safeREACH seine Daten zum Zweck der Vermarktung von Kommunikationsdiensten oder der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen sowie sonstigen Übermittlungen bis auf jederzeitigen Widerruf durchführen darf. safeREACH wird solche Daten und personenbezogene Daten nur für eigene Marketing-, Werbe-, Statistik- und Beratungszwecke erfassen, verarbeiten und verwenden (z.B. bevorzugte Tarifzone, Umsatzvolumen, bevorzugte Tageszeiten etc).
11. Vertragsdauer, Kündigung des Vertragsverhältnisses
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Vertragspartner können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Kalenderjahres kündigen.
11.2 safeREACH und der Kunde sind ferner nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug geraten ist;
- über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder ein solcher Antrag mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
- der Kunde gegen seine Pflichten aus Ziffer 5 dieser AGB verstoßen hat.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Verträge nach Maßgabe dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien.
12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
12.3 Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurde.
12.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen aus, es sei denn, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind für den Vertrag von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten den Vertrag ohne die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen nicht geschlossen. Entsprechendes gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke.