Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Internetdienstleistungsplattform www.safeREACH.com

Fassung 21.03.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen „safeREACH“

Die safeREACH GmbH, Getreidemarkt 11/10, A-1060 Wien (im Folgenden:
safeREACH) ermöglicht ihren Kunden, mittels des über das Internet nutzbaren Dienstes „safeREACH“
über unterschiedliche Kommunikationswege, insbesondere eine Smartphone-App mit Push Dienst,
SMS und E-Mails, an Dritte, insbesondere Mitarbeiter oder Mitglieder des Kunden, Benachrichtigungen
abzusenden. Alle Leistungen von safeREACH für den Dienst „safeREACH“ erfolgen aufgrund nachstehender
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB), soweit nicht safeREACH und der Kunde für den
Einzelfall auf Grundlage eines Angebots und dessen Annahme (im Folgenden: Einzelauftrag) Abweichendes
vereinbaren.

Das Angebot von safeREACH steht Verbrauchern im Sinne des KSchG nicht zur
Verfügung.

  1. Geltungsbereich, Definitionen und Kontaktaufnahme

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Kunde mit safeREACH im Zusammenhang
mit dem Dienst „safeREACH“ abschließt. Allgemeine Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen des Kunden gelten gegenüber safeREACH nur, soweit
safeREACH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorliegenden AGB
gelten auch dann ausschließlich, wenn safeREACH die Leistungen in Kenntnis
entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden
vorbehaltlos ausführt.

1.2 safeREACH kann diese AGB aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der
Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen
der Leistungen ändern. Geänderte AGB werden dem Kunden zusammen mit der
Mitteilung der Änderung zur Kenntnis gebracht. Wird der Kunde durch die Änderung
ausschließlich bessergestellt, kommen die betreffenden Regelungen bereits ab
Bekanntgabe der Änderung zur Anwendung.

Bei Änderung wesentlicher Vertragsinhalte gelten diese mit erneuter Inanspruchnahme
der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Kunde nicht
innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung den Vertrag
kündigt. safeREACH wird den Kunden jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf
das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist gesondert hinweisen.

1.3 Eine Kontaktaufnahme mit safeREACH kann per Post über die Anschrift Getreidemarkt
11/10, 1060 Wien, per E-Mail (office@safereach.com) oder per Telefon (+43 1 375 75
75 70) erfolgen.

1.4 „Leistungen“ meint die dem Kunden über den Webzugang „safereach.com“ (im
Folgenden: Website) einschließlich der zugehörigen Smartphone-App „safeREACH “
zur Verfügung stehenden Dienste, welche safeREACH ihren Kunden im Rahmen der
in Ziffer 6 dieser AGB geregelten Verfügbarkeit des safeREACH-Systems erbringt.

1.5 „safeREACH-System“ bezeichnet das über den Webzugang „safereach.com“
zugängliche, auf Servern von safeREACH oder von seitens safeREACH beauftragter
Dritter gespeicherten Nachrichten- und Datenübertragungssystem, welches
safeREACH unmittelbar und ohne Vermittlung Dritter zur Verfügung steht.

1.6 „safeREACH-App“ meint die von safeREACH erstellte mobile Applikation
„safeREACH “, welche den Versand und Empfang von Benachrichtigungen an und aus
dem safeREACH-System auf Smartphones ermöglicht.

  1. Regelungen zum Vertragsschluss

2.1 Alle leistungsbezogenen Angebote von safeREACH erfolgen freibleibend und dienen
der Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes,
es sei denn, die Angebote von safeREACH sehen ausdrücklich Abweichendes vor.
safeREACH ist berechtigt, leistungsbezogene Angebote des Kunden innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei safeREACH anzunehmen.

2.2 Das Vertragsverhältnis entsteht durch ein Angebot des Kunden unter Verwendung des
Anmeldeformulars und der Annahme von safeREACH durch Freischaltung eines
Accounts und Übermittlung der Zugangsdaten, bestehend aus Kundennummer,
Benutzername und Passwort. Ein Account gilt ausschließlich für einen Kunden.

2.3 Im Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Kunde die Möglichkeit, Eingabefehler
zu erkennen und zu berichtigen, indem er auf der hierfür vorgesehenen Seite vor
Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots die Daten prüfen und anschließend
korrigieren kann.

2.4 safeREACH ist nicht zur Annahme des Angebots verpflichtet. Der Kunde hat bei der
Anmeldung auf Aufforderung von safeREACH einen geeigneten Nachweis über seine
Identität durch die Vorlage amtlicher Dokumente zu erbringen (z.B. Lichtbildausweis).
safeREACH kann zudem bei juristischen Personen auch einen Nachweis der
Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis, beispielsweise durch Vorlage eines Auszugs
aus dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister verlangen. Diese Informationen wird
safeREACH ausschließlich zur Verifikation der angegebenen Dienststelle verwenden,
um einen Missbrauch angebotener Leistungen auszuschließen.

  1. Preise, Zahlungsweise und Steuern

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise, sohin exklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Die aktuellen Preise sind der jeweiligen Leistungsübersicht zu
entnehmen.

3.2 safeREACH ist berechtigt, die Preise einmal jährlich zu Beginn des neuen
Vertragsjahres in dem prozentuellen Ausmaß anzupassen, das der Veränderung des
von Statistik Austria veröffentlichen Verbraucherpreisindex oder des an seine Stelle
tretenden Index entspricht. Als Bezugsgröße für den Vertrag dient die errechnete
Indexzahl für den aktuellsten Monat, der zum Zeitpunkt des Beginns des neuen
Vertragsjahres in endgültiger Form öffentlich verfügbar ist.

3.3 Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Zahlungseingang bei
safeREACH muss innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsempfang bei safeREACH
eingehen. Danach tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. safeREACH ist berechtigt,
dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 12 %, jedoch mindestens in Höhe der
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB)
zu berechnen.

3.4 safeREACH akzeptiert als Zahlungsweise die Zahlung auf Rechnung bzw. das SEPA
Lastschriftverfahren.

3.5 Für den Fall, dass der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt und der Einzug
mangels Deckung scheitert bzw. es zur Rücklastschrift kommt, behält sich safeREACH
vor, den hierdurch entstandenen Schaden an den Kunden weiterzureichen.

3.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen
durch den Kunden ist unzulässig.

  1. Urheber-, Lizenz- und Markenrecht

4.1 Das Design der von safeREACH betriebenen Website sowie der mobilen
Applikationen, deren Inhalte, d.h. der Quelltext, die darin enthaltenen Texte, Bilder,
Grafiken, Layouts, Sounds, Animationen, Videos und Datenbanken u.a., sind
urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht Rechte Dritter an den Inhalten bestehen, sind
jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte zu Gunsten safeREACH vorbehalten.

4.2 Sämtliche Inhalte der Website unterliegen dem Urheberrecht. Beiträge von Nutzern
oder Dritten werden als solche gekennzeichnet und diesbezügliche geistige
Eigentumsrechte stehen den jeweils Berechtigten zu. Soweit ein Nutzer auf oder via
der Website Inhalte oder Informationen, welcher Art und in welcher Form auch immer,
veröffentlicht und ihm diesbezüglich Urheberrechte oder sonstige geistige
Eigentumsrechte zustehen, räumt der Nutzer bereits mit Veröffentlichung safeREACH
unentgeltlich, zeitlich unbefristet, unwiderruflich und weltweit exklusiv ein
uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Nutzer garantiert, dass die Verarbeitung
und Weiterreichung der von ihm auf der Website zur Verfügung gestellten Inhalte und
Informationen nicht gegen Rechte Dritter verstößt oder verstoßen wird.

4.3 Das Angebot im Zusammenhang mit der Website darf nicht so ausgelegt werden, dass
dadurch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise, eine Lizenz
beziehungsweise der Titel an einem Urheberrecht, Patent, Warenzeichen oder
sonstigem Schutzrecht von safeREACH oder einer dritten Partei übertragen wird.

4.4 Soweit nicht anders angegeben, sind alle auf der Website sowie mobilen Applikationen
verwendeten Marken (auch der Begriff und das Zeichen „safeREACH“)
markenrechtlich geschützt. Dies gilt vor allem für Firmenlogos und Kennzeichen.

4.5 Für den Fall, dass safeREACH oder andere in den Betrieb der Website eingebundene
Personen oder Nutzer der Website von Dritten wegen der Verletzung von geistigen
Eigentumsrechten in Anspruch genommen werden, hat der Nutzer, auf welchen die
Verletzung zurückzuführen ist, sowohl safeREACH, die betroffene, in den Betrieb der
Website eingebundene Person, als auch allenfalls betroffene Nutzer, auf erste
Aufforderung schad- und klaglos zu halten.

4.6 Der Nutzer verpflichtet sich dazu, keine Handlungen zu setzen und keine Bemühungen
zu unternehmen, um seine auf der Website veröffentlichten Inhalte, etwa durch
Marken- oder Patentregistrierungsanträge, schützen zu lassen oder im Wege von
Urheberrechtsverletzungsverfahren gegen die Website, deren Betreiber oder Nutzer
der Website vorzugehen.

4.7 Soweit Nutzer derartige Handlungen setzen, haben sie die Website und deren
Betreiber für alle daraus entstehenden Nachteile vollumfänglich schad- und klaglos zu
halten. Die safeREACH zustehenden bzw. an diese abgetretenen Rechte umfassen
insbesondere auch das Recht der Verarbeitung der Daten und die Weiterreichung nicht
personenbezogener Daten an Dritte (Unternehmen und Organisationen, welcher Art
auch immer).

  1. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von safeREACH nicht
• zur Verbreitung von beleidigenden, belästigenden, gewalttätigen,
gewaltverherrlichenden, sexistischen, pornographischen oder rassistischen
Wörtern, Begriffen oder anderen Inhalten,
• zur Verbreitung von religiösen oder politischen Inhalten,
• zur Verbreitung von Werbung (einschließlich sogenannten Spams, d.h. unverlangt
versandten Massenmailings) oder Kettenbriefen per E-Mail oder Chats außerhalb
der von safeREACH zur Verfügung gestellten Funktionen,

• zum Ausspähen sowie das nicht genehmigte Weitergeben oder Verbreiten von
persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Nutzer oder von
Mitarbeitern von safeREACH,
• zum Vorgeben, ein Mitarbeiter von safeREACH oder eines verbundenen
Unternehmens oder Partners von safeREACH zu sein,
• zur Zugänglichmachung von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken,
Videos, Musik, Soundfiles, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder
sonstigen Inhalten ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder
Gestattung durch Gesetz oder Rechtsvorschrift sowie
• zur Verbreitung von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder sonst schädliche
Dateien enthalten
zu benutzen.

5.2 Ferner verpflichtet sich der Kunde,

• sicherzustellen, dass eine kontinuierliche funktionierende Verbindung zwischen
dem safeREACH-System und dem Kunden eingerichtet und aufrechterhalten wird, um das
Funktionieren der Funktionen der safeREACH-App zu gewährleisten;
• die Leistungen von safeREACH nur für die im Vertrag dargelegten und
vereinbarten Zwecke zu verwenden – jede Änderung des Dienstes muss schriftlich
beantragt werden;
• sicherzustellen, dass die Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden, nur registrierte
Nutzer Zugriff erhalten und keine unbefugten Dritte den Account für
vertragswidrige Zwecke missbrauchen können.

5.3 Dem Kunden ist bewusst, dass er alleine für den Inhalt der versendeten Nachrichten
sowie für die Auswahl des Empfängerkreises verantwortlich ist. safeREACH hat
hierauf keinen Einfluss. safeREACH übernimmt auch keine Verantwortung dafür, ob
die versendeten Nachrichten – richtig und zeitgerecht – vom Empfänger empfangen
werden, insofern ein Fehler bei der Nachrichtenübertragung außerhalb des
safeREACH-Systems auftritt.

5.4 Der Kunde stellt safeREACH von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten gegen
safeREACH erhoben werden und welche auf einen Verstoß gegen die in Ziffer 4 dieser
AGB dargestellten Kundenpflichten beruhen.

  1. Verfügbarkeit der Leistungen und der App, Pflichten von safeREACH

6.1 safeREACH leitet jeden im safeREACH-System eingehenden
Benachrichtungsauftrag unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten des
safeREACH-Systems ein. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von der
Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen und Übertragungswegen außerhalb des
safeREACH-Systems abhängen, welche von Netzbetreibern und/oder sonstigen
Dritten betrieben werden, die nicht unter der Kontrolle von safeREACH stehen und für
die safeREACH nicht verantwortlich ist. safeREACH schuldet daher lediglich die
Einleitung der Nachrichtenübermittlung, nicht aber deren erfolgreiche Durchführung.

6.2 safeREACH übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen Leistungen ganz
oder teilweise ohne Unterbrechung und fehlerfrei funktionieren oder dass diese keine
Programmierfehler enthalten.

6.3 Im Falle von Ausfällen wird safeREACH den Kunden unverzüglich und in geeigneter
Form über Art, Ausmaß und Dauer des Leistungsausfalls des safeREACH-Systems
unterrichten, es sei denn, dies ist dem Kunden ohnehin bekannt. Wartungsbedingte
Ausfälle werden mindestens sechs Stunden im Voraus in geeigneter Form mitgeteilt.
safeREACH wird sich im Falle eines Ausfalls des safeREACH-Systems nach besten
Kräften bemühen, die Leistung bzw. Verfügbarkeit baldmöglichst wieder aufzunehmen
bzw. wieder herzustellen.

6.4 safeREACH überprüft im Rahmen der automatisierten Übermittlung, Verarbeitung
und/oder Konvertierung von Nachrichten des Kunden nicht deren Inhalt. Es erfolgt
sohin keine Überprüfung auf Fehler oder rechtswidrige Inhalte – weder unter
rechtlichen, sachlichen, logischen Aspekten noch unter dem Aspekt der Vollständigkeit.

6.5 safeREACH wird sich bemühen, die safeREACH-App für die jeweils aktuellen
Versionen der Betriebssysteme iOS und Android auf den jeweiligen Plattformen der
Anbieter verfügbar zu machen. safeREACH übernimmt aber keine Verantwortung
dafür, dass der jeweilige Anbieter die App tatsächlich vorhält, insbesondere diese von
der Plattform löscht. safeREACH kann die safeREACH-App bezüglich ihres
Erscheinungsbildes und ihrer Funktionen jederzeit ändern. Ein Anspruch auf Erhaltung
bestimmter Funktionen besteht nicht. safeREACH wird jedoch darauf achten, dass
gegebenenfalls bereits bezahlte Sonderfunktionen während der gebuchten Laufzeit zur
Verfügung stehen.

6.6 safeREACH ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn safeREACH durch
höhere Gewalt daran gehindert wird. Der Begriff „Höhere Gewalt“ schließt
insbesondere ein: staatliche Interventionen, Streiks, Terror oder Terrordrohungen,
Betriebsstörungen, Störungen der Energieversorgung, Unterbrechungen der
Telekommunikationseinrichtungen von Dritten, eine Nichteinhaltung oder verspätete
Einhaltung durch Zulieferer von safeREACH oder sonstigen Dritten, die von
safeREACH beauftragt wurden sowie jegliche sonstige Umstände, die von
safeREACH nicht in vernünftiger Weise hätten vermieden oder verhindert werden
können, wodurch die normale Leistungserfüllung des Vertrages behindert wird.

  1. Haftung

7.1 safeREACH schuldet die in Ziffer 5 dargelegte Einleitung der Nachrichtenübermittlung,
nicht aber deren erfolgreiche Durchführung. safeREACH übernimmt sohin keine
Haftung für den Fall der nicht erfolgten, teilweise erfolgten und/oder verspäteten
Zustellung der (elektronischen) Nachrichten welcher Art und über welchen Weg auch
immer an den (die) Empfänger und allfälligen daraus resultierenden Nachteilen
jeglicher Art.

7.2 safeREACH hat weder Einfluss auf den Inhalt noch auf die Auswahl der Empfänger
der vom Kunden versendeten Nachrichten. safeREACH versendet selbst keine
Nachrichten. safeREACH ist daher als Durchleiter iSd § 13 E-Commerce-Gesetz
(ECG) nicht für den Inhalt der weitergeleiteten Nachrichten verantwortlich und es trifft
safeREACH keine Prüfpflicht der vom Kunden versendeten Daten.
safeREACH leistet keine Gewähr, dass seine Dienstleitung und die Kundeninhalte
inhaltlich korrekt, aktuell oder geeignet sind, den vom Kunden erwarteten Zweck zu
erfüllen.

7.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht im Anwendungsbereich des
Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Ebenso wenig gelten sie im Falle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von safeREACH, deren gesetzlichen Vertretern sowie
Erfüllungsgehilfen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.

7.4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verloren
gegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen
Dritter sind ausgeschlossen und ist die Ersatzpflicht von safeREACH – soweit
zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – für jedes Schaden verursachende
Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 10.000, gegenüber der
Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 300.000 beschränkt. Übersteigt der
Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der
einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.

7.5 Etwaige Schadenersatzansprüche sind bei sonstiger Präklusion binnen 12 Monaten
nach Eintritt des Schadens gerichtlich geltend zu machen.

7.6 Gesetzliche Haftungsbegrenzungen bleiben unberührt.

7.7 Wie bereits in Punkt 7.2. festgehalten, tritt safeREACH lediglich als reiner Durchleiter
iSd § 13 ECG auf. Daher haftet nur der Kunde für den Inhalt (Richtigkeit und
Vollständigkeit) der übermittelten Informationen. Der Kunde hält safeREACH daher
schad- und klaglos, wenn safeREACH von dritter, behördlicher oder gerichtlicher Seite
für diese Inhalte oder den Umstand bloßer Weiterleitung verantwortlich gemacht wird,
und zwar auch dann, wenn diese Inanspruchnahme entgegen §13 ECG geschieht.

  1. Vertraulichkeit

    Die Parteien werden sämtliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dieser
    Vereinbarung von der jeweils anderen Seite bekannt werden und als vertraulich
    gekennzeichnet sind oder die ihrer Natur nach offenkundig vertraulich sind, Dritten
    gegenüber vertraulich behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere Informationen
    über wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden sowie von Mandanten des Kunden, sowie
    technische Informationen über Leistungen von safeREACH und darin enthaltener
    Drittkomponenten. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen
    Informationen,
    a) die der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits
    bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass
    dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder
    behördliche Anordnungen verletzt werden;
    b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich
    bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses
    Vertrags beruht;
    c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes
    oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich
    werden die Parteien sich vorab gegenseitig unterrichten und sich Gelegenheit
    geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  2. Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung

9.1 safeREACH wird alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen
Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen treffen.

9.2 Die AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen im Rahmen der Nutzung von
safeREACH, sei es über die Domain, zu dieser gehörenden Subdomains,
insbesondere auch über Applikationen, etwa für Smartphones. Indem Kunden von
safeREACH angebotene Dienste aufrufen, nutzen oder verwenden und sich dafür
registrieren, akzeptieren sie ausdrücklich die Verbindlichkeit der vorliegenden AGB
sowie die Hinweise zum Datenschutz (https://www.safereach.com/datenschutz/).

9.3 Bedient sich safeREACH für die Erbringung der Leistungen Dritter, kann safeREACH
personenbezogene Daten des Kunden an den Dritten weitergeben, sofern und soweit
dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und sich der Dritte gegenüber safeREACH
zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausreichend verpflichtet.

  1. Newsletter

safeREACH ermittelt und verarbeitet Telekommunikationsdaten nur gemäß § 96
Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG). Der Kunde stimmt jedoch gemäß § 96 Abs 2

  1. Satz TKG zu, dass safeREACH seine Daten zum Zweck der Vermarktung von
    Kommunikationsdiensten oder der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen sowie
    sonstigen Übermittlungen bis auf jederzeitigen Widerruf durchführen darf. safeREACH
    wird solche Daten und personenbezogene Daten nur für eigene Marketing-, Werbe-,
    Statistik- und Beratungszwecke erfassen, verarbeiten und verwenden (z.B. bevorzugte
    Tarifzone, Umsatzvolumen, bevorzugte Tageszeiten etc).
  2. Vertragsdauer, Kündigung des Vertragsverhältnisses

11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Vertragspartner können
den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende
des Kalenderjahres kündigen.

11.2 safeREACH und der Kunde sind ferner nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt,
den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht liegt
insbesondere dann vor, wenn

• der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug
geraten ist;
• über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
beantragt oder ein solcher Antrag mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
• der Kunde gegen seine Pflichten aus Ziffer 5 dieser AGB verstoßen hat.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Verträge nach Maßgabe dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem
Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien.

12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

12.3 Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich bekannt zu geben.
Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt
gegebene Anschrift gesandt wurde.

12.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder undurchführbar
sein oder werden, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder
mehrerer Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen aus,
es sei denn, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind für den
Vertrag von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die
Parteien hätten den Vertrag ohne die unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen nicht geschlossen. Entsprechendes gilt für das Vorliegen einer
Regelungslücke.