Dawn Raid Alarmierung

Der einfache Weg für Unternehmen, um einen kontrollierten und ruhigen Ablauf bei einer Hausdurchsuchung zu gewährleisten

Alarmierung bei unangekündigten Hausdurchsuchen in Unternehmen

Stressfreier Ablauf der Hausdurchsuchung

Die Einhaltung von Compliance-Richtlinien wird durch den digitalen Abruf von Checklisten gewährleistet.

Klare Kommunikation

Mit einer sicheren Chatfunktion stehen Sie sofort mit allen alarmierten Personen in Kontakt. Dadurch ist ein koordiniertes Vorgehen gewährleistet.

Lückenlose Dokumentation

Jeder Schritt ist dokumentiert. Die Nachbereitung wird damit fast schon zur Nebensächlichkeit.

Unangekündigte Hausdurchsuchungen führen oft zu Stress. Mit safeREACH werden alle Personen schnell informiert und ein kontrollierter Ablauf ist gewährleistet.

Bei den meist überraschend durchgeführten Hausdurchsuchungen ist Panik vorprogrammiert. Beamte kommen mit einem richterlichen Beschluss ins Gebäude und bevor Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den ersten Schock überwunden haben, findet die Durchsuchung bereits statt. safeREACH ermöglicht die Alarmierung aller Personen mit nur einem Klick. Mit digitalen Checklisten erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klare Handlungsanweisungen.

Schnelle Verständigung und Alarmierung der Mitarbeiter bei unvorhersehbaren Dawn Raids bzw. Hausdurchsuchungen

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Die Hausdurchsuchung: Voraussetzungen und Ablauf

Eine Hausdurchsuchung ist für die betroffenen Personen und Unternehmen meist eine Überraschung. Die oft unangekündigte Durchführung führt schnell zu Panik. Was ist bei einer Hausdurchsuchung zu beachten, um im Notfall einen ruhigen Ablauf zu gewährleisten?

Was ist eine Hausdurchsuchung?

Kurz und knapp bezeichnet der Begriff eine Durchsuchung von Räumen.

Voraussetzungen bei der Durchführung einer Hausdurchsuchung im Strafrecht

Die Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung sind länderspezifisch. Wir beziehen uns auf eine Hausdurchsuchung in Österreich. Die Voraussetzung ergibt sich aus der Strafprozessordnung. Aber auch Finanzstrafbehörden sind prinzipiell befugt, bei einem konkreten Verdacht auf Abgabenhinterziehung eine Durchsuchung durchzuführen. In Österreich berufen sich die Behörden auf das Finanzstrafgesetz.

Grundsätzlich erfolgt die Hausdurchsuchung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. In diesem Stadium wird geklärt, ob eine Anklage erfolgt. Deshalb sind die Behörden auf externe und interne Informationen angewiesen.

Nach österreichischem Recht gelten folgende Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung:

  • Die Zulässigkeit nach § 119 StPO. Im Wortlaut: „Durchsuchung von Orten und Gegenständen (§ 117 Z 2) ist zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine Person verbirgt, die einer Straftat verdächtig ist, oder Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind.“

Es muss demnach ein Verdacht bestehen und gleichzeitig nach bestimmten Gegenständen gesucht werden. Die Festlegung auf bestimmte Gegenstände wird normalerweise nicht genau beschrieben, sondern bei der Suche nach Unterlagen meist relativ unkonkret auf Zeitphasen verwiesen. Die Begründung des Verdachts muss allerdings erläutert werden. Die Durchsuchung ist, außer bei Gefahr in Verzug, vom Gericht zu bewilligen.

Ablauf einer Hausdurchsuchung

Zuerst erfolgt ein Hausdurchsuchungsbefehl, woraufhin die zuständigen Behörden ihre Arbeit aufnehmen. Innerhalb von 24 Stunden muss dann der Hausdurchsuchungsbefehl der betroffenen Person bzw. dem Unternehmen zugestellt werden.

Ein Einsatzleiter bespricht vor Ort die Formalitäten und das Unternehmen erfährt den voraussichtlichen Ablauf der Hausdurchsuchung. Die Anwesenheit während der Durchsuchung ist erlaubt. Eine Vertrauensperson, wie etwa ein Rechtsanwalt, sollte hinzugezogen werden.

Die Behörde ist bei der Untersuchung des Unternehmens befugt, alle Unterlagen zu inspizieren und zu überprüfen. Auch eine Beschlagnahme ist möglich, darüber wird ein Protokoll angefertigt. Rechtsmittel können eingelegt werden.

Ist eine Hausdurchsuchung ohne Anwesenheit möglich?

Bei der Durchsuchung sollte die betroffene Person grundsätzlich anwesend sein. Es ist dann möglich, eine Vertrauensperson wie einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ist die betroffene Person nicht anwesend, wird laut oesterreich.gv.at ein erwachsenes Familienmitglied oder ein anderer Hausbewohner hinzugezogen. Sind diese nicht anwesend, werden zwei unbeteiligte, vertrauenswürdige Personen hinzugezogen, welche die Durchsuchung beobachten.

Hausdurchsuchungen im Kartellrecht

Hausdurchsuchungen in Unternehmen sind vor allem dann der Fall, wenn die Behörden Absprachen vermuten. Es wird nach Informationen gesucht, die diesen Verdacht bestätigen.

Vor der Hausdurchsuchung ist es wichtig, alle Mitarbeiter auf diese stressige Situation vorzubereiten. Besonders die Schulung der IT-Abteilung kommt hier eine besondere Bedeutung zu, weil elektronische Daten ein Schwerpunkt der Durchsuchung sind.

Hausdurchsuchungen haben auch bei Unternehmen ein überraschendes Element, da sie unangekündigt vonstattengehen. Bei diesem behördlichen Besuch sollten unbedingt Anwälte hinzugezogen werden, welche die jeweiligen Personen der Wettbewerbsbehörde als sogenannte „Schatten“ begleiten.

Die Behörde selbst benötigt einen Hausdurchsuchungsbefehl, um tätig zu werden. An den Untersuchungsgegenstand ist die Wettbewerbsbehörde gebunden. Nach der Hausdurchsuchung erfolgt eine Nachbereitung, um die nächsten Schritte zu planen.

safeREACH ermöglicht eine stressfreie Hausdurchsuchung

Bei einer Hausdurchsuchung handelt sich um die Durchsuchung von Räumlichkeiten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Innerhalb von 24 Stunden muss ein Hausdurchsuchungsbefehl bei der betroffenen Person / beim betroffenen Unternehmen eingehen. Rechtsmittel können eingelegt werden.

Egal wie groß der Überraschungseffekt bei einer Hausdurchsuchung ist – mit safeREACH reagieren Sie schnell und sicher auf diese Situation. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit der Alarmierung sofort auf die Durchsuchung reagieren und erhalten genaue Handlungsanweisungen. Gleichzeitig alarmiert safeREACH alle intern und extern in der Software festgelegten Personen über die Durchsuchung.

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