Drohne über dem Firmengelände: Was ist erlaubt?
Eine Drohne schwebt über dem Firmengelände, vielleicht mit Kamera, vielleicht nur zufällig. Doch was darf man in so einem Moment eigentlich tun und was besser nicht?
Diese Frage stellen sich derzeit viele Sicherheitsverantwortliche, Facility-Manager und Unternehmensleitungen.
Denn während Drohnen zu wertvollen Werkzeugen in Industrie und Logistik geworden sind, nehmen auch unbefugte Flüge über privaten oder betrieblichen Flächen spürbar zu.
Der folgende Überblick erklärt, welche Maßnahmen erlaubt sind, wo rechtliche Grenzen liegen und welche organisatorischen Schritte Unternehmen jetzt setzen sollten.
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Wann eine Drohne zur Gefahr wird
Nicht jeder Überflug ist automatisch ein Angriff oder ein Gesetzesverstoß. Dennoch sollten Drohnen über sensiblen Bereichen wie Produktionsanlagen, Verwaltungsgebäuden oder Logistikzentren immer ernst genommen werden.
Typische Gründe, warum Drohnen am Firmengelände zum Problem werden:
- Datenschutz: Video- oder Fotoaufnahmen von Mitarbeitenden oder vertraulichen Bereichen.
- Spionage: Beobachtung von Produktionsprozessen, Lagerflächen oder Sicherheitsroutinen.
- Sicherheitsrisiken: Nähe zu Energieanlagen, Maschinen oder Menschenansammlungen.
- Störungen: Ablenkung oder Fehlalarme durch unerwartete Flugobjekte.
Je nach Umfeld können bereits kurze Sichtungen erhebliche Auswirkungen haben, organisatorisch, rechtlich und sicherheitstechnisch.
▶︎ Mehr erfahren: Drohnenalarm: Risiken & richtige Reaktion im Unternehmen
Was Unternehmen bezüglich Drohnen tun dürfen
In Deutschland und Österreich gelten klare Regeln für den Betrieb und Umgang mit Drohnen. Unternehmen selbst dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die in den Luftraum oder in die Steuerung der Drohne eingreifen, aber sie können sehr wohl aktiv werden. Erlaubt sind insbesondere:
Sichtung dokumentieren
Ort, Uhrzeit, Flugrichtung und eventuelle Aufnahmen festhalten (idealerweise mit Foto).
Mitarbeitende informieren
Interne Kommunikationswege aktivieren, damit Sicherheitspersonal oder Management sofort Bescheid wissen.
Behörden verständigen
Bei Verdacht auf Gefährdung oder Spionage darf (und sollte) die Polizei eingeschaltet werden.
Pilot ansprechen (falls erkennbar)
Wenn der Drohnensteuernde in Sichtweite ist, kann er sachlich auf die rechtliche Lage hingewiesen werden.
Sicherheitszonen überprüfen
Nach einer Sichtung kann geprüft werden, ob Sicherheitsbereiche oder Kameraausrichtungen angepasst werden müssen.
Diese Maßnahmen sind rechtlich unbedenklich und helfen, Situationen sauber zu dokumentieren und künftige Vorfälle besser einzuschätzen.
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Was bei Drohnensichtung verboten ist
So nachvollziehbar der Impuls auch ist: Selbst aktiv gegen eine Drohne vorzugehen, ist nicht erlaubt. Das gilt für:
Abschießen oder physische Beschädigung
Auch über dem eigenen Gelände ist das verboten und kann strafrechtliche Folgen haben.
Störsender oder GPS-Blocker
Der Einsatz sogenannter „Jammer“ greift in Funkfrequenzen ein und ist in der EU grundsätzlich untersagt.
Eigenmächtiges Einfangen oder Verfolgen
Unzulässig, wenn dadurch Personen gefährdet oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Das gilt selbst dann, wenn die Drohne unbefugt fliegt. Zuständig für Eingriffe sind ausschließlich Polizei und Luftfahrtbehörden.
▶︎ Mehr erfahren: Operationsplan Deutschland und Alarmierung
Technische und organisatorische Möglichkeiten
Unternehmen können trotzdem einiges tun, um sich besser vorzubereiten.
Die wichtigsten Handlungsfelder sind:
| Maßnahme | Beschreibung | Ziel |
|---|---|---|
| Drohnen-Detektionssysteme | Radar-, Funk- oder Akustiksysteme erkennen Flugobjekte im Umfeld | Frühwarnung bei Annäherung |
| Sichtschutz & Geländeplanung | Überdachte oder abgeschirmte Bereiche für sensible Zonen | Reduzierung von Einsichtsmöglichkeiten |
| Sensibilisierung von Mitarbeitenden | Schulungen zu Verhalten bei Drohnensichtungen | Frühzeitige Meldung & einheitliche Reaktion |
| Klare Kommunikationswege | Digitale Alarmierung und Dokumentation über sichere Systeme | Koordinierte Reaktion & Nachvollziehbarkeit |
| Kooperation mit Behörden & Sicherheitsdiensten | Regelmäßige Abstimmung zu Meldewegen | Effizientes Vorgehen bei wiederkehrenden Vorfällen |
Gerade der letzte Punkt wird in der Praxis oft unterschätzt:
Ein kurzer, festgelegter Kontaktweg zur Polizei oder zum Sicherheitsdienst kann im Ernstfall entscheidend sein.
▶︎ Mehr erfahren: Sicherheitsunterweisung: 15 wichtige Themen
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Reaktion zählt mehr als Abwehr
Technische Lösungen wie Radarsysteme oder Störsender klingen nach aktiver Abwehr, sind aber rechtlich und finanziell nur selten praktikabel.
In den meisten Fällen entscheidet die schnelle und koordinierte Reaktion darüber, ob ein Vorfall eskaliert oder kontrolliert bleibt.
Digitale Systeme wie safeREACH unterstützen genau in dieser Phase:
- Sichtungen lassen sich per App melden,
- Fotos und Standorte können im Alarm mitgesendet werden,
- verantwortliche Personen werden automatisch informiert,
- alle Schritte sind dokumentiert und nachvollziehbar.
So entsteht ein strukturierter Prozess, ohne rechtliche Risiken, aber mit hoher Reaktionssicherheit.
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Fazit: Drohnensichtungen dokumentieren & melden, keine Selbstjustiz
Drohnen über dem Firmengelände sind kein Ausnahmefall mehr, sondern ein realistisches Szenario.
Auch wenn Unternehmen keine eigenen Abwehrmaßnahmen durchführen dürfen, können sie viel tun: Risiken erkennen, Sichtungen dokumentieren und Abläufe klar definieren.
Denn wer vorbereitet reagiert, schützt nicht nur sein Gelände, sondern auch seine Mitarbeitenden und den reibungslosen Betrieb.
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