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Alarmkalender: Zivile Alarmplanung verständlich erklärt

Der Alarmkalender ist ein zentrales Instrument der Zivilen Alarmplanung in Deutschland. Er legt für eine alarmkalenderführende Stelle fest, welche vorbereiteten Maßnahmen im Alarmfall umgesetzt werden müssen.

So sollen Zuständigkeiten, Aufgaben und Abläufe bereits im Vorfeld geklärt sein und nicht erst dann, wenn schnelles Handeln erforderlich ist.

Doch was bedeutet das konkret? Wer führt einen Alarmkalender? Wie kommt eine Alarmierung bei der zuständigen Stelle an? Und wie kann eine Alarmierungssoftware anschließend bei der praktischen Umsetzung unterstützen?

Alarmkalender auf einen Blick:

▶︎ Bestandteil der Zivilen Alarmplanung
▶︎ regelt vorbereitete Maßnahmen
▶︎ richtet sich an alarmkalenderführende Stellen
▶︎ kein Kalender für Probealarme oder Warntage

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Was ist ein Alarmkalender?

Ein Alarmkalender ist die vorbereitete Arbeitsgrundlage einer Stelle, die Aufgaben der Zivilen Verteidigung wahrnimmt. Er enthält die Maßnahmen und Handlungen, die im Alarmfall umgesetzt werden müssen.

Der Begriff „Kalender“ ist dabei missverständlich. Es handelt sich nicht um eine Übersicht mit Terminen, Warntagen oder Probealarmen.

Das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) beschreibt den Alarmkalender deutlich konkreter: Jede Dienststelle, die Aufgaben der Zivilen Verteidigung wahrnimmt und damit eine alarmkalenderführende Stelle ist, hat einen Alarmkalender zu erstellen und zu pflegen. Dieser soll so detailliert sein, dass vorbereitete Maßnahmen im Alarmfall selbstständig, ohne zusätzliche Ausführungsanweisungen und ohne Rückfragen verzugslos durchgeführt werden können. Dabei ist unter anderem festzulegen, welche Tätigkeit durch wen und bis zu welchem Zeitpunkt erledigt sein muss.

Damit verfolgt der Alarmkalender ein klares Ziel: Im Alarmfall soll möglichst wenig improvisiert werden müssen.

▶︎ Mehr erfahren: Murphys Gesetz und Alarmierung

Was ist die Zivile Alarmplanung?

Die Zivile Alarmplanung, kurz ZAP, ist ein Instrument der Zivilen Verteidigung in Deutschland.

Sie dient laut BBK dazu, zivile Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung der Bevölkerung, zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie zur Unterstützung der Streitkräfte vorzubereiten und im Bedarfsfall verzugslos umzusetzen. Die entsprechenden Aufgaben der zivilen Verwaltung werden als Alarmmaßnahmen im Zivilen Alarmplan festgelegt.

Die organisatorische Grundlage bildet die Richtlinie für die Zivile Alarmplanung, ZAPRL. Sie regelt Verfahren und Strukturen der Zivilen Alarmplanung sowie die dafür notwendigen Unterlagen. Dazu gehören insbesondere der Zivile Alarmplan, Alarmkalender und Alarmierungspläne.

Wichtig ist die Abgrenzung: Zivile Alarmplanung ist nicht einfach ein anderer Begriff für Katastrophenschutz.

Die Zivile Alarmplanung gehört zur Zivilen Verteidigung und ist insbesondere auf Spannungs-, Verteidigungs-, Bündnis- und bestimmte außenpolitisch-militärische Krisenlagen ausgerichtet. Der Katastrophenschutz ist dagegen grundsätzlich Aufgabe der Länder.

▶︎ Mehr erfahren: Operationsplan Deutschland und Alarmierung

Ziviler Alarmplan, Alarmkalender und Alarmierungsplan: Was ist der Unterschied?

Die drei Begriffe erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

BegriffBedeutung
Ziviler Alarmplan (ZAP)Enthält die vorgesehenen zivilen Alarmmaßnahmen.
AlarmkalenderKonkretisiert für eine alarmkalenderführende Stelle, welche Maßnahmen und Handlungen durchzuführen sind.
AlarmierungsplanRegelt den Alarmierungsweg und die Erreichbarkeit der beteiligten Stellen.

Vereinfacht lässt sich das so zusammenfassen:
Der ZAP definiert die Alarmmaßnahmen. Der Alarmkalender konkretisiert die Umsetzung. Der Alarmierungsplan sorgt dafür, dass die ausgelöste Maßnahme die zuständigen Stellen erreicht.

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Wer muss einen Alarmkalender führen?

Nicht automatisch jede Behörde und auch nicht pauschal jede Kommune muss einen Alarmkalender führen.

Das entscheidende Kriterium ist nach Darstellung des BBK, ob eine Dienststelle Aufgaben der Zivilen Verteidigung wahrnimmt und als alarmkalenderführende Stelle bestimmt wurde. Die zuständigen Bundesressorts legen für ihren Bereich fest, welche Behörden einen Alarmkalender führen und welche Alarmmaßnahmen darin detailliert auszuarbeiten sind. In den Ländern wird die Umsetzung über sogenannte Zentrale Stellen und die jeweiligen Fachressorts organisiert.

Das BBK beschreibt ausdrücklich auch die Einbindung der kommunalen Ebene. Die formale Zuweisung von Alarmmaßnahmen an Landkreise und kreisfreie Städte erfolgt über die zuständige Zentrale Stelle des Landes. Gleichzeitig hängt die konkrete Zuständigkeit davon ab, welche Behörde für die jeweilige Aufgabe der Zivilen Verteidigung verantwortlich ist.

Deshalb wäre die Aussage „Jede Kommune in Deutschland muss einen Alarmkalender führen“ falsch.

Richtig ist: Welche Behörde einen Alarmkalender führen muss, ergibt sich aus ihrer Aufgabe innerhalb der Zivilen Alarmplanung und der konkreten Umsetzung durch Bund und Länder.

▶︎ Mehr erfahren: Welche Anforderungen stellen Behörden an ihre Alarmierung?

Beispiel: Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Wie die Umsetzung auf kommunaler Ebene aussehen kann, zeigt Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat 2025 gegenüber dem Landtag dokumentiert, dass Bezirksregierungen und Landesressorts eigene Alarmkalender erarbeiten. Gleichzeitig wird die Zivile Alarmplanung auf die kommunale Ebene ausgerollt.

Nach dieser Planung sollen:

  • Kreise und kreisfreie Städte ihre Alarmkalender bis spätestens 31. Dezember 2026 erstellen.
  • kreisangehörige Kommunen ihre Alarmkalender bis spätestens 31. Dezember 2027 erstellen.

Diese Fristen gelten für Nordrhein-Westfalen und sollten nicht ungeprüft auf andere Bundesländer übertragen werden.

Das Beispiel zeigt jedoch, dass der Alarmkalender längst kein rein theoretisches Instrument der Bundesverwaltung ist. Die Zivile Alarmplanung wird konkret bis auf kommunale Verwaltungsebenen umgesetzt.

Wie läuft eine Alarmierung ab?

Die Stärke der Zivilen Alarmplanung liegt darin, dass der organisatorische Ablauf bereits vorbereitet ist.

Das BBK beschreibt den grundsätzlichen Alarmierungsweg wie folgt:

Eine zuständige Stelle auf Bundesebene löst eine Alarmmaßnahme aus. Das Lagezentrum des Bundesinnenministeriums übermittelt den entsprechenden Alarmspruch in dem dafür vorgesehenen Format in der Regel per E-Mail gleichzeitig an die Bundesressorts, Verfassungsorgane des Bundes und die zentralen Stellen der Länder.

Von dort wird der Alarmspruch gemäß den jeweiligen Alarmierungsplänen an die alarmkalenderführenden Stellen weitergeleitet.

Diese prüfen anschließend: Betrifft die ausgelöste Alarmmaßnahme unsere Stelle?

Ist die Alarmmaßnahme im eigenen Alarmkalender enthalten, beginnt die zuständige Stelle laut BBK unverzüglich mit der Umsetzung.

Vereinfacht sieht der Prozess damit so aus:
1. Alarmmaßnahme wird ausgelöst
2. Alarmspruch wird übermittelt
3. zuständige Stelle erhält die Alarmierung
4. Alarmkalender wird geprüft 
5. vorbereitete Maßnahmen werden umgesetzt

▶︎ Mehr erfahren: Telefonkette oder App-Alarmierung? Vergleich im Ernstfall

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Der Eingang eines Alarmspruchs ist erst der Anfang

Für die alarmkalenderführende Stelle beginnt nach dem Eingang der Alarmierung die eigentliche operative Arbeit.

Eine Maßnahme kann beispielsweise vorsehen, dass bestimmte Funktionen oder Organisationseinheiten aktiv werden müssen. Verantwortliche müssen dann sicherstellen, dass die vorgesehenen Personen erreicht werden und wissen, was von ihnen erwartet wird.

Genau hier entscheidet sich, wie gut die organisatorische Planung in der Praxis funktioniert.

Denn auch ein detaillierter Alarmkalender löst nicht automatisch die Frage:
Wie erreichen wir jetzt innerhalb kürzester Zeit alle Personen, die für diese Maßnahme benötigt werden?

Bei einer rein manuellen Umsetzung können mehrere Schritte notwendig sein:

  1. Alarmmaßnahme identifizieren
  2. zuständige Organisationseinheiten feststellen
  3. erforderliche Personen oder Funktionen bestimmen
  4. Kontaktdaten und Verteiler aufrufen
  5. Personen alarmieren
  6. Rückmeldungen erfassen
  7. bei Bedarf weitere Personen einbinden

Je mehr dieser Schritte erst im Ereignisfall manuell durchgeführt werden müssen, desto stärker hängt die Reaktion von einzelnen Personen und deren Erfahrung ab.

▶︎ Mehr erfahren: 3 einfache Möglichkeiten, wie Sie Ihren Alarmierungsprozess sofort verbessern können

Vom Alarmkalender zum vorbereiteten Alarmierungsprozess

Ein Alarmkalender sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden.

Wenn bereits feststeht, welche Funktion bei einer bestimmten Maßnahme benötigt wird, kann auch der dazugehörige Alarmierungsprozess vorbereitet werden.

Dazu gehören beispielsweise Fragen wie:

  • Welche Personen oder Funktionen müssen erreicht werden?
  • Welche Vertretungen gibt es?
  • Welche Alarmierungskanäle werden verwendet?
  • Welche Informationen müssen mit dem Alarm übermittelt werden?
  • Welche Rückmeldung wird von den Empfängern benötigt?
  • Wer muss erkennen können, ob die Alarmierung erfolgreich angelaufen ist?
  • Wann muss eine weitere Gruppe alarmiert werden?

Dadurch entsteht aus einer organisatorischen Vorgabe ein praktisch ausführbarer Alarmierungsprozess.

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Wie unterstützt safeREACH vorbereitete Alarmierungsprozesse?

safeREACH ist eine Alarmierungssoftware, mit der Behörden und Organisationen vorbereitete Alarmierungsprozesse auslösen, definierte Personen erreichen und Rückmeldungen zentral überblicken können.

Die Software ersetzt weder den Zivilen Alarmplan noch den Alarmkalender. Sie entscheidet auch nicht, welche Alarmmaßnahmen eine Behörde durchführen muss.

safeREACH setzt an einem späteren Punkt an: Der Alarmkalender beschreibt, was getan werden muss. safeREACH kann dabei unterstützen, die dafür vorgesehenen Personen schnell zu erreichen und den Alarmierungsprozess strukturiert umzusetzen.

Das entspricht der Produktlogik von safeREACH mit vorbereiteten Szenarien, definierten Empfängern, unterschiedlichen Alarmierungskanälen und Rückmeldungen.

▶︎ Mehr erfahren: Alarmierungssystem von safeREACH kennenlernen

Alarmierungsszenarien vorbereiten

In safeREACH können Szenarien bereits im Vorfeld angelegt werden.

Ein Szenario kann unter anderem die vorgesehenen Teilnehmer, Informationen zum Alarm und weitere Inhalte enthalten. Im Ernstfall kann der vorbereitete Alarmprozess über das safeREACH Cockpit oder die mobile Alarm App gestartet werden.

Damit muss nicht erst während des Ereignisses entschieden werden, welche Personen zu kontaktieren sind.

Definierte Gruppen erreichen

Je nach Alarmmaßnahme können unterschiedliche Funktionen erforderlich sein.

Mit safeREACH lassen sich dafür Empfängergruppen vorbereiten und abhängig vom jeweiligen Szenario gezielt alarmieren.

Das kann beispielsweise dann relevant sein, wenn eine bestimmte Fachabteilung, eine Leitungsebene oder eine definierte Bereitschaft aktiviert werden muss.

Mehrere Alarmierungskanäle nutzen

safeREACH unterstützt mehrere Alarmierungskanäle, darunter:

  • App
  • Desktop App
  • SMS
  • Anruf
  • E-Mail

Welche Kanäle genutzt werden, kann an das jeweilige Szenario und die Erreichbarkeit der vorgesehenen Personen angepasst werden.

Damit ist die Alarmierung nicht auf den Eingang einer Nachricht in einem einzelnen Postfach beschränkt.

▶︎ Welche Alarmierungskanäle bietet safeREACH?

Rückmeldungen zentral sichtbar machen

Eine versendete Nachricht beantwortet noch nicht die Frage, wer tatsächlich reagieren kann.

Mit safeREACH können alarmierte Personen Rückmeldungen geben. Verantwortliche sehen diese Rückmeldungen zentral und erhalten dadurch einen aktuellen Überblick über die laufende Alarmierung.

Das hilft dabei, weitere Schritte auf Grundlage eines nachvollziehbaren Status zu koordinieren.

Unterschiedliche Auslösewege nutzen

Auch die Alarmauslösung selbst kann unterschiedlich erfolgen.

safeREACH kann manuell über mobiler App, safeREACH Desktop App oder Cockpit gestartet werden. Darüber hinaus können externe Systeme und Schnittstellen einen Alarmierungsprozess auslösen.

Eine eingehende E-Mail kann dabei technisch ebenfalls als Auslöser dienen. Das ist jedoch nur eine mögliche Auslöseart innerhalb der Alarmierungssoftware und nicht der Kern des Einsatzes.

Entscheidend ist der vorbereitete Gesamtprozess aus Auslösung, Alarmierung, Rückmeldung und Überblick.

▶︎ Alarmauslösung mit safeREACH

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Warum eine normale E-Mail allein noch keine Alarmierung ist

Dass ein Alarmspruch laut BBK in der Regel per E-Mail übertragen wird, bedeutet nicht, dass die gesamte weitere Alarmierung ebenfalls über normale E-Mails erfolgen muss.

Zwischen beiden Vorgängen besteht ein wichtiger Unterschied.

Eine E-Mail übermittelt zunächst Informationen an einen vorgesehenen Empfänger.

Ein vorbereiteter Alarmierungsprozess beantwortet zusätzlich:

  • Wer muss aufgrund dieser Information aktiv werden?
  • Welche Personen gehören zur vorgesehenen Gruppe?
  • Über welche Kanäle werden sie alarmiert?
  • Wer hat den Alarm bestätigt?
  • Wer ist verfügbar?
  • Muss weiter alarmiert werden?

Damit wird aus dem Eingang einer Information eine strukturierte Reaktion.

Alarmkalender regelmäßig prüfen und üben

Ein Alarmkalender ist kein Dokument, das einmal erstellt und anschließend abgelegt wird.

Das BBK betont, dass Verfahren und Abläufe der Zivilen Alarmplanung regelmäßig geübt werden müssen. Dies beginnt mit Tests der Alarmierungspläne und Alarmierungswege. Anschließend soll auch geprüft werden, ob die verzugslose Durchführung der vorgesehenen Alarmmaßnahmen anhand der Alarmkalender funktioniert.

Das betrifft auch die dahinterliegenden Alarmierungsprozesse.

Verantwortliche sollten regelmäßig prüfen:

  1. Sind die Zuständigkeiten noch aktuell?
  2. Stimmen die hinterlegten Personen und Funktionen?
  3. Sind Vertretungen definiert?
  4. Funktionieren die vorgesehenen Alarmierungswege?
  5. Können Verantwortliche erkennen, wer reagiert hat?
  6. Wissen die Beteiligten, was nach einer Alarmierung zu tun ist?

Ein technisch vorbereiteter Prozess ist nur dann hilfreich, wenn er organisatorisch aktuell bleibt.

Geheimschutz und IT-Sicherheit berücksichtigen

Bei der Zivilen Alarmplanung gelten besondere Schutzanforderungen.

Das BBK weist darauf hin, dass eine detaillierte öffentliche Darstellung des Maßnahmenkatalogs nicht möglich ist, da die ZAPRL entsprechend eingestufte Inhalte umfasst.

Deshalb dürfen Alarmkalender nicht einfach vollständig in beliebige technische Systeme übertragen werden.

Vor der technischen Umsetzung muss geprüft werden:

  • Welche Informationen dürfen verarbeitet werden?
  • Welchen Schutzbedarf besitzen diese Informationen?
  • Welche Anforderungen gelten an IT-Sicherheit und Datenschutz?
  • Welche Inhalte dürfen über die vorgesehenen Alarmierungskanäle übertragen werden?

Eine Alarmierungssoftware unterstützt den freigegebenen Alarmierungsprozess. Die fachliche und sicherheitsrechtliche Bewertung bleibt Aufgabe der zuständigen Stelle.

▶︎ Mehr erfahren: Was ist eine Alarmierungssoftware

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Warum das Thema für Kommunen aktuell relevanter wird

Die kommunale Ebene wird derzeit stärker in die Vorbereitung auf zivile Verteidigungslagen eingebunden.

Das BBK hat im Juni 2026 mit dem „Wegweiser zur Zivilen Verteidigung in Kommunen“ neue Arbeitshilfen für Städte, Gemeinden und Landkreise veröffentlicht. Dabei betont das BBK ausdrücklich die Bedeutung belastbarer Kommunikationswege und abgestimmter Abläufe. Gleichzeitig stellt das BBK klar, dass diese Arbeitshilfen keine neuen Zuständigkeiten oder Verpflichtungen schaffen.

Das ist eine wichtige Unterscheidung.

Nicht jede Kommune erhält automatisch dieselben Aufgaben. Wo Kommunen jedoch Aufgaben innerhalb der Zivilen Verteidigung übernehmen, müssen Zuständigkeiten, Kommunikation und Abläufe praktisch funktionieren.

Nordrhein-Westfalen zeigt bereits, wie konkret die Umsetzung werden kann. Dort läuft die Erstellung von Alarmkalendern auf Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und anschließend der kreisangehörigen Kommunen bereits mit definierten Fristen.

Fazit: Der Alarmkalender schafft die Grundlage, die Alarmierung muss funktionieren

Der Alarmkalender ist ein Kernelement der Zivilen Alarmplanung.

Er sorgt dafür, dass eine alarmkalenderführende Stelle im Alarmfall nicht erst überlegen muss, welche Maßnahmen erforderlich sind. Aufgaben, Zuständigkeiten und zeitliche Abläufe werden bereits im Vorfeld vorbereitet.

Damit diese Planung im Ernstfall funktioniert, müssen jedoch auch die vorgesehenen Personen schnell erreicht werden.

Genau hier kann eine Alarmierungssoftware wie safeREACH unterstützen.

Der Alarmkalender definiert, was zu tun ist. safeREACH unterstützt dabei, die richtigen Personen zu erreichen, Rückmeldungen zu erhalten und den vorbereiteten Alarmierungsprozess umzusetzen.

So ergänzt die technische Alarmierung die organisatorische Vorbereitung, ohne die fachlichen Vorgaben der Zivilen Alarmplanung zu ersetzen.

Häufige Fragen zum Alarmkalender

Ein Alarmkalender ist ein Kernelement der Zivilen Alarmplanung. Er enthält die vorbereiteten Maßnahmen und Handlungen einer alarmkalenderführenden Stelle und soll eine verzugslose Umsetzung im Alarmfall ermöglichen.

Nein. Er enthält keine Termine für Warnungen oder Probealarme. Der Alarmkalender beschreibt vorbereitete Aufgaben und Maßnahmen für einen Alarmfall.

ZAPRL steht für Richtlinie für die Zivile Alarmplanung. Sie regelt Verfahren, Strukturen und Inhalte der Zivilen Alarmplanung.

Nein, nicht pauschal. Entscheidend ist, welche Aufgaben eine Stelle im Rahmen der Zivilen Verteidigung wahrnimmt und wie Bund und das jeweilige Land die Zivile Alarmplanung organisatorisch umsetzen.

In Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung inzwischen konkret bis auf die kommunale Ebene terminiert. Kreise und kreisfreie Städte sollen ihre Alarmkalender bis Ende 2026 erstellen, kreisangehörige Kommunen bis Ende 2027.

Ein Alarmspruch ist eine standardisierte behördliche Nachricht, mit der die Auslösung einer Alarmmaßnahme übermittelt wird. Die alarmkalenderführende Stelle prüft daraufhin anhand ihres Alarmkalenders, ob sie betroffen ist und welche vorbereiteten Maßnahmen umzusetzen sind.

Das BBK beschreibt, dass ausgelöste Alarmmaßnahmen in der Regel per E-Mail vom Lagezentrum des Bundesinnenministeriums an Bundesressorts, Verfassungsorgane und zentrale Stellen der Länder übermittelt werden. Von dort werden sie entsprechend den jeweiligen Alarmierungsplänen an die alarmkalenderführenden Stellen weitergeleitet.

Die alarmkalenderführende Stelle prüft, ob sie von der ausgelösten Alarmmaßnahme betroffen ist. Ist die Maßnahme in ihrem Alarmkalender enthalten, beginnt sie unverzüglich mit der Umsetzung.

Nein. Der Alarmkalender enthält die fachlichen Vorgaben und Aufgaben der zuständigen Stelle. safeREACH kann einen daraus abgeleiteten Alarmierungsprozess technisch unterstützen.

Mit safeREACH lassen sich Szenarien und Empfängergruppen vorbereiten. Im Ereignisfall können definierte Personen über verschiedene Kanäle alarmiert werden und Rückmeldungen zentral zusammenlaufen.

Alarmierungsprozesse für den Ernstfall vorbereiten

Wenn eine Maßnahme ausgelöst wird, müssen die vorgesehenen Personen schnell erreicht werden.

Mit safeREACH bereiten Sie Alarmierungsszenarien und Empfängergruppen im Vorfeld vor, alarmieren über verschiedene Kanäle und behalten Rückmeldungen zentral im Blick.

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