Brandschutzordnung Teil B: Einfach erklärt

Brandschutz rettet Leben. Schon in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster heißt es:

„Dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern ist ein Glücksfall, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

Zum Brandschutz gehört die sogenannte Brandschutzordnung, auch BSO genannt. Dazu gehören die drei Teile A, B und C. Teil B sehen wir uns in diesem Beitrag genauer an.

Was ist die Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung Teil B (kurz BSO – B) ist ein Teil der gesamten Brandschutzordnung, also den Teilen A, B und Brandschutzordnung Teil C. Die Brandschutzordnung beschreibt Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig in einem Gebäude oder einem Unternehmen aufhalten. Das sind in der Regel die Mitarbeiter oder Bewohner ohne besonderen Brandschutzaufgaben.

Inhalt der Brandschutzordnung Teil B

Der grundsätzliche Inhalt von Teil B ist schnell erklärt: Inhaltlich wird der Teil B laut Normung in einzelne Abschnitte gegliedert, die festgelegt sind. Folgende Überschriften sind vorgesehen:

  • Einleitung
  • Brandschutzordnung (Den Teil A-Aushang darstellen)
  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brand melden
  • Alarmsignale und Anweisungen beachten
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln
  • Anhang

Wichtig: Nichtzutreffende Abschnitte können entfallen. Die einzelnen Überschriften sind mit a bis m beschriftet.

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brandschutzordnung teil b
Die Brandschutzordnung Teil B beschreibt auch die Löscheinrichtungen und Anwendung der Feuerlöscher

Welche Regelungen in den einzelnen Abschnitten enthalten sind

Die Einleitung erklärt ganz allgemein die Brandschutzordnung, den Geltungsbereich, den Personenkreis und enthält die Inkraftsetzung mit Datum und Unterschrift.

Im zweiten Abschnitt wird der Aushang vom Teil A dargestellt. Wir haben den Teil A der Brandschutzordnung schon in einem anderen Beitrag beschrieben. Unter „Brandverhütung“ finden sich Verbote hinsichtlich des Rauchens, zu gefährlichen Arbeiten, zu Regeln für Elektrogeräte, zur Müllentsorgung von beispielsweise Batterien und zu Sicherheitsvorschriften.

Im Abschnitt „Brand- und Rauchausbreitung“ wird auf Feuerschutzabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Rauchschutzabschlüsse hingewiesen. Außerdem findet sich ein Hinweis, dass die Anhäufung von brennbaren Stoffen verhindert werden soll. Beispiel: In einem Gebäude mit Brandschutztüren wird darauf hingewiesen, dass das Verkeilen verboten ist und die Durchgänge nur kurzzeitig geöffnet werden sollen.

In der Brandschutzordnung Teil B sind auch die „Flucht- und Rettungswege“ als Abschnitt enthalten. Dabei handelt es sich um Hinweise, dass diese Wege freizuhalten und die Aushänge nicht zu verdecken sind. Beispielsweise wird beschrieben, wie die Flucht- und Rettungswege erkennbar sind oder wo die Lage und Anzahl der Rettungswege festgehalten sind.

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Bei „Melde- und Löscheinrichtungen“ finden sich Hinweise auf Feuermelder, Telefone oder anderen Möglichkeiten, wie die Feuerwehr verständigt werden kann. Auch die Anwendung von Feuerlöschern wird beschrieben. Graphische Symbole nach Brandschutzordnung Teil A und DIN sind anzuwenden. Unter „Brand melden“ wird beschrieben, wie eine Meldung an die Blaulichtorganisationen auszusehen hat. Kurz und knapp sollte das 5-W-Schema angewendet werden: Wer, Was, Wie viele, Wo, auf Rückfragen warten. Unter „Alarmsignale und Anweisungen beachten“ finden Sie Hinweise, wer Anweisungen gibt und welche Verantwortlichkeiten bestehen.

Der Abschnitt „In Sicherheit bringen“ beschreibt, wie beim Verlassen des Gebäudes vorzugehen ist und was beachtet werden muss. Hier sind wichtige Hinweise wie „Aufzug nicht benutzen„, was im Fall eines versperrten Fluchtweges zu tun ist und wie Sie sich bei der Sammelstelle verhalten zu finden. Die Überschrift „Löschversuche“ unternehmen zeigt, wie und wann ein Entstehungsbrand bekämpft wird und was mit brennenden Gegenständen zu tun ist. Unter „Besondere Verhaltensregeln“ sind zusätzliche Hinweise beschrieben, wie beispielsweise „Türen schließen“ oder „Arbeitsmittel sichern„. Im Anhang finden sich Checklisten, Pläne und Zeichnungen.

Wann ist eine Brandschutzordnung Teil B erforderlich

In der Regel ist Teil A und B immer aufzustellen. Der Teil B sollte allen Mitarbeitern ausgehändigt werden.

Wer erstellt eine Brandschutzordnung Teil B?

In der Regel erstellt der Betriebsleiter, Geschäftsführer oder Behördenleiter die Brandschutzordnung in Abstimmung mit fachkundigen Personen. Externe Beauftragte werden oft als Dienstleister hinzugezogen.

Zusammenfassung

Die Brandschutzordnung Teil B ist ein Teil der gesamten Brandschutzordnung, bestehend aus den Teilen A, B und C. Teil B richtet sich an Personen die sich regelmäßig in einem Gebäude aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben übernehmen. Inhaltlich sind folgende Punkte vorgesehen: Einleitung, Brandschutzordnung (Den Teil A-Aushang darstellen), Brandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, Brand melden, Alarmsignale und Anweisungen beachten, in Sicherheit bringen, Löschversuche unternehmen, besondere Verhaltensregeln und der Anhang. Erstellt wird die BSO von fachkundigen Personen. Wollen Sie Ihre Alarmierung bei einem Brand auf ein neues Level bringen? Testen Sie unser System kostenlos, binden Sie Ihre BMZ an und reduzieren Sie Falschalarme.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um Informationen handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

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