Alle Infos rund um das Thema Brandschutzordnung

Alles zum Thema Brandschutzordnung

25.03.2009. In den Morgenstunden bricht ein Brand in einem bekannten Einrichtungshaus aus.

Das Feuer wurde schnell bemerkt. 15 bis 20 Mitarbeiter reagierten umgehend auf die Gefahr und brachten sich sofort in Sicherheit.

Alle Systeme fingen an zu arbeiten, wie Roboter, die präzise und punktgenau agieren. Die Brandmelde- und Sprinkleranlage sowie das Entlüftungssystem trugen dazu bei, dass sich der Schaden in Grenzen hielt.

Hier hat wirklich alles so funktioniert, wie es im Idealfall funktionieren soll.

Vor allem der vorbeugende Brandschutz sorgte dafür, dass es zu keinem Personenschaden und einer schnellen Eindämmung des Brandes kam.

Und genau hier kommt die Brandschutzordnung ins Spiel.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung (auch BSO genannt) regelt das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall. Aber auch die Maßnahmen zur Brandverhütung sind in der Brandschutzordnung festgehalten.

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Die Erstellung ist – zumindest in Deutschland – nicht einheitlich vorgeschrieben. Allerdings ist eine Erstellung arbeitsrechtlich grundsätzlich gefordert. Die formale Aufbereitung wird durch die DIN 14096 vorgegeben. Die BSO wird deshalb in Teil A, B und C unterteilt. Und wer kümmert sich um die Überprüfung der BSO? „Sachkundige Personen“ müssen die Brandschutzordnung mindestens alle zwei Jahre prüfen.

In Österreich ist die Brandschutzordnung zu erstellen, wenn

  • Eine freiwillige Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist
  • Gesetzliche Vorschriften vorhanden sind
  • Brandschutzbeauftragte bestehen oder Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben sind

Diese ist laut TRVB O 119/06 jährlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und allen sich ständig im Betrieb aufhaltenden Personen zur Kenntnis zu bringen (=schriftliche Bestätigung).

Außerdem muss ein Brandschutzbuch geführt werden, in dem die Ergebnisse der Überprüfungen und Ursachen von Bränden festgehalten wird. Es ist empfohlen, das Brandschutzbuch 10 Jahre aufzubewahren, weil es auch als gerichtliches Beweismittel gelten kann.

Teil A: Verhalten im Brandfall

So verhält man sich im Brandfall

Der „Teil A“ der Brandschutzordnung wird als Aushang im Gebäude angebracht. Er richtet sich an alle Personen im Gebäude und enthält Informationen zu den drei Punkten „Brand melden“, „In Sicherheit bringen“ und „Löschversuch unternehmen“.

Die wichtigsten Informationen zum Teil A haben wir im Beitrag „Verhalten im Brandfall“ für Sie zusammengefasst.

Brandschutzordnung Teil B

Der zweite Teil der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die sich regelmäßig in einem Gebäude aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. Der Teil B ist so wie Teil A immer aufzustellen. Inhaltlich sind konkrete Informationen und Handlungsanleitungen aufzunehmen, so wie

  • Verbote
  • Vorschriften
  • Hinweise (zb. Bedienungshinweise, Meldestellen)

Alle Informationen zum zweiten Teil der Brandschutzordnung sind in unserem Beitrag „Brandschutzordnung Teil B“ beschrieben.

Brandschutzordnung Teil C

Der dritte Teil der Brandschutzordnung ist an eine sehr spezifischen Personenkreis gerichtet: Er richtet sich an Personen, die ganz bestimmte Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen. Das sind beispielsweise Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragte. Im dritten Teil wird beschrieben, was die Personen zur Brandverhinderung zu tun haben. Beispielsweise sind folgende Inhalte wesentlich:

  • Maßnahmen und Anweisungen zur Brandverhütung
  • Konkrete Vorgaben zum Alarmierungsablauf
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr

Knapp zusammengefasst wird hier auf die organisatorischen Elemente eingegangen. In unserem Beitrag „Brandschutzordnung Teil C“ beschreiben wir alle Inhalte ganz genau und haben ein Beispieldokument verlinkt.

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Wichtige Fragen zum Thema „Brandschutzordnung“

Zur Brandschutzordnung müssen immer wieder viele Fragen geklärt werden: Gibt es eine Software zur Erstellung? Muss ich die Brandschutzordnung in mehrere Sprachen übersetzen und wer darf eigentlich ein Brandschutzhelfer sein? Wo finde ich mehr zu dem Thema für bestimmte Länder? Einigen dieser Fragen sind wir nachgegangen und haben diese für Sie aufbereitet.

Muster Brandschutzordnung Teil A

Teil A wird oft als Muster im Format .pdf benötigt. Bei uns können Sie sich ein Muster PDF zur Brandschutzordnung kostenlos herunterladen.

Brandschutzordnung Teil A Download
Brandschutzordnung Teil A Download

Zusammenfassung

Die Brandschutzordnung ist für Gebäude bzw. Betriebe teilweise vorgegeben und regelt das Verhalten von Personen und enthält die Beschreibung der Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen. Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, Teil B an Personen, die sich ständig einem Gebäude / Betrieb aufhalten und Teil C an Personen, die bestimmte Pflichten im Brandschutz übernommen haben. Die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Teilen haben wir für Sie in spezifischen Beiträgen zusammengefasst.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um Informationen handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

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