Brandschutzordnung Teil C: Alles Wichtige einfach erklärt

Die Brandschutzordnung (in Fachkreisen auch BSO genannt) besteht aus drei Teilen: A, B und C. Die Brandschutzordnung Teil C regelt die organisatorische Komponente der drei Teilbereiche. Was genau der Teil C enthält, an wen er sich richtet und wer diesen Teil der Brandschutzordnung erstellt, sehen wir uns diesem Beitrag an.

An wen richtet sich die Brandschutzordnung Teil C

Der Teil C richtet sich beispielsweise an Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte. Also an Personen, die spezielle Aufgaben hinsichtlich des Brandschutzes wahrnehmen. Zur Erinnerung: Teil A und B gelten für alle Mitarbeiter.

Im dritten Teil der Brandschutzordnung wird zusätzlich beschrieben, was diese Personen in der Organisation zu tun haben, um eine Gefahr oder einen Brand zu verhindern. Auch die Aufgabe zur Vorbeugung von Gefahren kommt diesen Personen zu. Teil C beschreibt sozusagen die Aufstellung des Teams und der Funktionen, um im Ernstfall schnell und geordnet reagieren zu können.

Wer erstellt den Teil C der Brandschutzordnung?

Grundsätzlich darf jede fachkundige Person eine Brandschutzordnung erstellen. Schön und gut. Aber was ist eine fachkundige Person? Das ist eine Person, die durch ihre fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Tätigkeiten die jeweiligen Prüfungen durchführen sowie Gefahren erkennen und ordnungsgemäß beurteilen kann. Das ist zum Beispiel ein Brandschutzbeauftragter, der oftmals Unternehmer bei der Erstellung hilft. Die Abstimmung der Brandschutzordnung mit der Feuerwehr und Versicherer etc. ist empfohlen.

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Was beinhaltet der Teil C?

Die Gliederung erfolgt nach DIN 14096 nach folgendem Schema:

  • Einleitung
  • Brandverhütung
  • Meldung der Alarmierung und Alarmierungsablauf
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge
  • Anhang

Die Abschnitte müssen von a – h gegliedert sein. Wegfallen dürfen allerdings Abschnitte, die nicht zutreffen.

In der Einleitung beschreiben Sie die Brandschutzordnung allgemein, den Geltungsbereich und die Personen, die Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Auch eine Unterschrift mit Datum zur Inkraftsetzung soll enthalten sein.

Der Abschnitt „Brandverhütung“ benennt verantwortliche Personen und deren Aufgaben bzw. Tätigkeitsbereiche. Diese Tätigkeitsbereiche könnten zum Beispiel die Folgenden sein:

  • Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
  • Anbringen und Überwachen von Schildern
  • Aktualisieren der Hinweisschilder
  • Überwachen des Rauchverbots und kritischer Bereiche
  • Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit Blaulichtorganisationen
  • Übungen

Die „Meldung der Alarmierung“ enthält den Ablauf der Alarmierung: Blaulichtorganisationen alarmieren, Alarm auslösen, Personen verständigen und allgemeine Kriterien zur Aufhebung des Alarms festlegen. Auch der Alarmplan, also wer alarmiert wird, ist beschrieben.

Nicht vergessen: Mit safeREACH können Sie diesen Alarmplan digital abbilden und automatisch – ohne lange Telefonlisten – alarmieren. Dafür stehen Ihnen unsere Alarm App und eine Alarmzentrale am Desktop zur Verfügung. Sie können auch Ihre BMA an unser System koppeln und Falschalarme reduzieren.

Die „Löschmaßnahmen“ beschreiben die Aufgaben für die Selbsthilfe beim Brand und was dafür getan werden muss. Um eine schnelle Brandbekämpfung zu gewährleisten, kommt der Abschnitt „Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr“ ins Spiel: Dieser regelt, wo Zugänge und Zufahrten zu ermöglichen sind, wie Pläne und Schlüssel bereitgestellt und wo Lotsen aufgestellt werden. Die „Nachsorge“ enthält die Sicherung der Brandstelle und beschreibt, wie die Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen wiederhergestellt wird. Im „Anhang“ befinden sich Merkblätter, Checklisten und Pläne.

Der Inhalt ist in der DIN 14096 genau beschrieben.

Ein Beispiel für eine Brandschutzordnung finden Sie bei der Akademie der Bildenden Künste München.

Brandschutzordnung Teil C
Brandschutzordnung Teil C; von safeREACH alles Wichtige erklärt

Zusammenfassung

Die BSO Teil C regelt kurz gesagt die organisatorische Komponente in der Brandschutzordnung. Sie richtet sich an Personen, die besondere Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Zu Erstellung wird von Unternehmen normalerweise ein Brandschutzbeauftragter oder eine fachkundige Person hinzugezogen. Der Teil C enthält laut DIN 14096 diese Abschnitte: Einleitung, Brandverhütung, Meldung der Alarmierung und Alarmierungsablauf, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr, Nachsorge und den Anhang.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um Informationen handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

Hier mehr zu den weiteren Teilen der Brandschutzordnung erfahren:

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