Widerspricht das Zwei-Sinne-Prinzip einer stillen Alarmierung?

In vielen Organisationen hält sich hartnäckig der Gedanke, eine stille Alarmierung sei möglicherweise nicht "regelkonform", besonders im Zusammenhang mit dem sogenannten Zwei-Sinne-Prinzip.
Denn was auf den ersten Blick nach einem Widerspruch klingt, führt in der Praxis oft zu Unsicherheit oder sogar zu Ablehnung diskreter Alarmierungssysteme.
Dabei beruht dieser Zweifel auf einem Missverständnis: Stille Alarmierungen widersprechen dem Zwei-Sinne-Prinzip nicht. Sie können es sogar besser erfüllen als viele laute Alarmierungslösungen.
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Was bedeutet das Zwei-Sinne-Prinzip überhaupt?
Das Zwei-Sinne-Prinzip besagt, dass eine wichtige Information über mindestens zwei unterschiedliche Wahrnehmungskanäle (Sinne) übermittelt werden soll. In der Regel über:
- Hören (akustisch)
- Sehen (optisch)
- oder Fühlen (haptisch)
Ziel ist es, dass die Botschaft sicher ankommt, auch wenn einer der Sinne beeinträchtigt ist (z. B. durch Lärm, Sehschwäche, Stress oder Krankheit). Die Regel stammt ursprünglich aus dem Kontext der Barrierefreiheit und technischen Sicherheit, wird aber oft auch auf Alarmierungen angewandt.
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Warum ein stiller Alarm trotzdem regelkonform ist
Ein stiller Alarm bedeutet nicht, dass es nur ein Sinn ist – oder gar keiner.
Er bedeutet lediglich, dass im Raum selbst keine für andere erkennbare Alarmierung erfolgt.
Die Alarmierung geschieht diskret – aber intern absolut wahrnehmbar und über mehrere Kanäle.
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Ein ausgelöster stiller Alarm kann z. B.:
- visuell auf dem Bildschirm im Interventionsbüro erscheinen (z. B. Alarmmonitor)
- akustisch auf einem Smartphone oder per Anruf signalisiert werden
- haptisch als Vibrationsalarm auf der Uhr oder im Smartphone spürbar sein
Die Zielgruppe des Alarms (z. B. Sicherheitsdienst, Leitung) wird also sehr wohl über mindestens zwei Sinne informiert - ohne dass Angreifer oder andere Gäste im Raum davon etwas mitbekommen.
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Warum gerade bei Bedrohungen keine laute Alarmierung erfolgen sollte
Ein Alarm, der akustisch oder visuell im Raum wahrnehmbar ist, mag das Zwei-Sinne-Prinzip formal erfüllen, aber er gefährdet im Ernstfall die betroffene Person.
Laute Signale oder blinkende Anzeigen können:
- den Angreifer provozieren oder eskalieren
- die auslösende Person identifizierbar machen
- eine Massenreaktion (Panik, Flucht) auslösen
- Deeskalation oder Kommunikation unmöglich machen
Deshalb setzen immer mehr Organisationen auf stille Alarmierung mit Hintergrundreaktion, etwa über WLAN-Alarmknöpfe, Tastenkombinationen oder App-Auslösung.
▶︎ Mehr erfahren: Laute Alarme können bei Bedrohungen gefährlich sein

Sicherheitskräfte per stillen Alarm und gemäß Zwei-Sinne-Prinzip alarmiert
Fazit: Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips und sicher - stille Alarmierung bei Bedrohung
Das Zwei-Sinne-Prinzip fordert, dass Informationen auf zwei Wegen wahrgenommen werden können, nicht, dass sie direkt im Raum laut sein müssen.
Moderne stille Alarmsysteme wie safeREACH erfüllen diese Anforderung: Sie alarmieren am Ort der Bedrohungslage unauffällig, aber weisen das zuständige Sicherheitspersonal an einem anderen Ort lautstark und unübersehbar auf die Bedrohung hin. Die Gefahr der Eskalation ist dadurch bedeutend geringer.
Stille Alarmierung schützt - unauffällig, wirksam und gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip.
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