Praxis-Fragen von Behörden zur Alarmierung bei Cyberangriffen
safeREACH liefert Antworten

Was Behörden beim Thema Alarmierung und Notfallkommunikation wirklich wissen wollen – direkt aus dem Alltag mit Kunden.
Digitale Alarmierung ist für viele Behörden ein neues Thema – besonders im Zusammenhang mit Cyberangriffen.
Im Austausch mit Städten, Gemeinden, Bezirksverwaltungen oder Landesstellen stellen sich immer wieder ähnliche Fragen:
- Wie läuft eine Alarmierung ab, wenn das eigene IT-Netz betroffen ist?
- Welche Gruppen können benachrichtigt werden?
- Wie sicher ist das System?
In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Praxisfragen von Behörden gesammelt – und beantworten sie direkt und ehrlich mit unserem Customer Success Team. Ohne Marketingsprache. Ohne Übertreibung.
▶︎ Mehr lesen: Alarmierung bei Cyberangriffen auf Behörden und Ämter
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Wie funktioniert eine Alarmierung, wenn das interne Netz ausgefallen ist?
„In vielen Cyberangriffsszenarien ist unser E-Mail-System, das Intranet oder sogar die Telefonie nicht mehr verfügbar. Wie funktioniert safeREACH in so einem Fall?“
Antwort:
Genau dafür ist safeREACH gemacht. Unser System läuft komplett außerhalb der behördlichen IT-Infrastruktur – cloudbasiert, in europäischen Rechenzentren. Das bedeutet:
- Die Alarmierung kann über unsere App, ein Web-Dashboard oder per Notruf-Tastenkombination ausgelöst werden – auch über private Mobilgeräte.
- Die Nachricht wird parallel über mehrere Kanäle verschickt (App, SMS, Anruf, E-Mail).
- Es ist keine VPN-Verbindung, kein Intranet und keine Exchange-Integration erforderlich.
Selbst wenn die Systeme komplett kompromittiert sind, kann weiter alarmiert werden – mit Rückmeldungen in Echtzeit.
▶︎ Mehr lesen: Erste Alarmierung – eine Behörde testet Ernstfall
Wie zielgerichtet ist die Alarmierung – können Gruppen separat informiert werden?
„Können wir differenzieren, wer überhaupt eine Alarmierung erhält – z. B. IT-Team, Pressestelle oder Verwaltungsspitze?“
Antwort:
Ja, safeREACH arbeitet mit vordefinierten Gruppen und Szenarien. Das bedeutet:
- Die Nachricht selbst ist für alle Empfänger gleich,
- aber es kann genau festgelegt werden, welche Gruppen sie erhalten,
- z. B. nur die IT-Leitung, nur der Krisenstab oder nur externe Stellen.
So lässt sich eine Alarmierung zielgerichtet und effizient auslösen – ohne dass alle alles bekommen.
In der Praxis nutzen viele Behörden separate Szenarien für:
- Cybervorfälle mit internem Fokus (z. B. IT, Hauptamt),
- externe Kommunikation (z. B. Pressestelle, Leitung),
- technische Partner (z. B. CERT, IT-Dienstleister).
Alle Alarmierungen sind dokumentiert – mit Versandzeitpunkt, Kanal, Reaktion.
▶︎ Mehr lesen: 5 Gründe, warum Behörden sich bei Cyberangriffen für safeREACH entscheiden
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Wie läuft das in der Praxis? Gibt es Beispiele?
„Haben andere Behörden safeREACH schon getestet oder im Einsatz?“
Antwort:
Ja, regelmäßig. Viele Behörden beginnen mit einem Testalarm, zum Beispiel im Rahmen einer internen Übung oder IT-Sicherheitswoche. Beispiele:
- Eine Kreisverwaltung hat mit safeREACH einen simulierten Cyberangriff durchgespielt.
Ergebnis: „Die App war schneller als jede Telefonkette.“ - Eine Gemeinde nutzt safeREACH auch bei kleineren Vorfällen (z. B. Serverausfall), um Routine aufzubauen.
- In einer Landesbehörde wurde safeREACH mit dem internen Krisenkommunikationsplan verknüpft.
Wir stehen bei den Tests beratend zur Seite und unterstützen mit unserer langjährigen Erfahrung.
▶︎ Mehr lesen: Digitale Alarmierung in Behörden bei Cyberangriff: Typischer Ablauf
Was passiert, wenn jemand die Nachricht nicht liest oder reagiert?
„Wir haben Beschäftigte, die dienstlich kaum am Handy sind – oder nicht sofort reagieren. Wie geht safeREACH damit um?“
Antwort:
Das System verfolgt jede Zustellung und Rückmeldung. Wenn jemand nicht innerhalb eines definierten Zeitfensters reagiert, können:
- Wiederholungen automatisch ausgelöst werden (per Anruf, SMS oder Mail),
- Eskalationen greifen, z. B. Benachrichtigung einer Vertretung oder vorgesetzten Stelle,
- im Dashboard kann die Einsatzleitung jederzeit sehen, wer geantwortet hat – und wer nicht.
So entsteht kein Blindflug – und es kann gezielt nachgesteuert werden.
Außerdem durchbricht die App-Alarmierung den Lautlos-Modus und macht es so nahezu unmöglich, einen Alarm zu überhören.
▶︎ Mehr lesen: Checkliste: Erste Maßnahmen nach einem Cyberangriff

Was ist mit Datenschutz und Hosting?
„Unsere IT stellt hohe Anforderungen an Hosting und Datenverarbeitung. Ist das bei safeREACH ein Thema?“
Antwort:
Ja – und zwar ein zentrales. safeREACH erfüllt alle Anforderungen, die Behörden an Datenschutz und Sicherheit stellen:
- Betrieb ausschließlich in europäischen Rechenzentren (Diese sind ISO 27001 zertifiziert.)
- Vollständige AV-Verträge und dokumentierte Datenschutzprozesse
- Rollenbasierte Rechteverwaltung
- Keine Datenübertragung außerhalb der EU
- Optional: Hosting ausschließlich in Deutschland oder Österreich
▶︎ Mehr lesen: Compliance erklärt
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Wie schnell kann man mit safeREACH starten?
„Wenn wir morgen beschließen, das System zu nutzen – wie lange dauert die Einführung?“
Antwort:
In der Regel sind Behörden nach wenigen Tagen einsatzbereit. Der Ablauf ist standardisiert:
- Bedarfsklärung (Gruppen, Rollen, Szenarien)
- Einrichtung der Plattform (kein technisches Know-how nötig)
- Kurzes Onboarding durch unser Team
Kein Großprojekt. Keine Softwareinstallation. Einfach loslegen.
▶︎ Mehr lesen: Telefonkette oder App-Alarmierung? Vergleich im Ernstfall
Fazit: Was Behörden zur Alarmierung bei Cyberangriffen wirklich wissen wollen
Die häufigsten Fragen zeigen:
Es geht nicht nur um Alarmierung – sondern um echte Handlungsfähigkeit im Ernstfall.
Und dafür braucht es:
- ein System, das unabhängig funktioniert,
- klare Abläufe und Rollen,
- sowie Vertrauen in Technik und Menschen.
„Eine gute Alarmierungslösung beantwortet nicht nur Fragen – sie gibt Antworten, wenn es darauf ankommt.“
▶︎ Mehr lesen: Wie funktioniert das Alarmierungssystem von safeREACH
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