Sicherheitsvertrauensperson
Was ist eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP)?
Eine Sicherheitsvertrauensperson ist ein Arbeitnehmer im jeweiligen Betrieb, der auf den Arbeitsschutz, den Gesundheitsschutz und auf die Unfallverhütung achtet. Probleme sollen erkannt und Lösungen erarbeitet werden. Das Ziel ist, Gefahren zu beseitigen, Restgefahren zu minimieren und Verhaltensweisen zu beeinflussen.
Die Aufgaben und Beteiligungen der Sicherheitsvertrauensperson ergeben sich aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Welche Ausbildung benötigt eine Sicherheitsvertrauensperson?
Als Sicherheitsvertrauenspersonen kommen laut § 3 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Frage, welche „die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.“
Wann sind diese Voraussetzungen erfüllt? Dazu muss eine Ausbildung
- auf dem Gebiet des Bereitschaftsschutzes,
- im Ausmaß von 24 Einheiten absolviert werden, die jeweils 50 Minuten dauern.
Die Ausbildung muss vor der Bestellung zur Sicherheitsvertrauensperson oder innerhalb des ersten Jahres absolviert werden.
Nach der Bestellung ist die beauftragte Person vier Jahre in der Funktion tätig.
Welche Aufgaben hat eine Sicherheitsvertrauensperson?
Eine Liste der gesetzlich genormten Aufgaben findet sich im § 11 ASchG. Zusammengefasst ist die Beratung zur Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Haupttätigkeit.
Darunter fällt…
- Die Arbeitnehmer zu informieren, zu beraten und zu unterstützen,
- die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten,
- in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten,
- die Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes zu beraten,
- auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und die Arbeitgeber über bestehende Mängel zu informieren,
- auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten,
- mit den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten.
Die SVPen sind an keine Weisungen gebunden und berechtigt, Maßnahmen zur Lösung von Problemen zu verlangen. Der Zugang zu Informationen rund um den Betrieb die über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informieren, muss gegeben sein.
Wie viel Zeit für die Ausübung der Tätigkeit als SVP steht zur Verfügung? Gibt es mehr Geld?
Die geleistete und benötigte Zeit gilt als Arbeitszeit. Der tatsächliche Aufwand wird mit dem Arbeitgeber normalerweise vereinbart. Die tatsächlich benötigte Zeit kann sehr stark variieren. In manchen Fällen ist bis zu 15 % der Arbeitszeit dafür nötig.
Wann muss ein Sicherheitsbeauftragter in einem Betrieb bestellt werden?
Das richtet sich nach Anzahl der ArbeitnehmerInnen.