SKKM

Was bedeutet SKKM?

Der Begriff SKKM bezeichnet das Staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement.

Durch das SKKM wird gewährleistet, dass die Koordination in Krisenfällen oder bei Katastrophen funktioniert. Dabei geht es um Hilfe im In- und Ausland.

Ziele des SKKM

Das SKKM hat laut der KIRAS Sicherheitsforschung folgende Ziele:

  • Bestmögliche Verhinderung von Katastrophen
  • Früherkennung und Frühwarnung
  • Sicherstellung eines hohen Niveaus der Einsatzvorbereitung
  • Rasche Reaktion
  • Rascher Übergang zur Normalsituation

Warum braucht es ein Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement?

In der Vergangenheit kam es zu Katastrophen, die ein neues Ausmaß an Intensität und daher eine hohe Abstimmung zwischen den einzelnen zuständigen Verwaltungen benötigten. Beispielsweise die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl oder der Tauerntunnelbrand.

Im Jahr 2000 reagierte der Staat auf diese Situation und richtete im Bundesministerium für Inneres die Zuständigkeit für die Koordination bei Krisenfällen ein. 2003 vereinheitlichte man diese Strukturen als SKKM. 2004 legte ein Ministerratsbeschluss die Neuorganisation fest (GZ 66.000/939-II/4/03).

Die Neuorganisation umfasste folgende Maßnahmen:

  • Das Bundesministerium für Inneres wird zum Koordinations-Ausschutz. Hier erfolgt die Grundsatzplanung „unter Einbeziehung aller Bundesministerien und der Länder. Im Anlassfall sind im Koordinations-Ausschuss jedenfalls das BKA, BMaA, BMF, BMGF, BMLV und BMSG sowie nach Bedarf die weiteren Bundesministerien, die Länder und Einsatzorganisationen vertreten. Gegebenenfalls können Vertreter des ORF und der Austria Presse Agentur beigezogen werden.“
  • Der Ausschuss wird durch das BM.I einberufen.
  • Im Ausschuss sollen Informationen ausgetauscht werden und Abstimmungen zu Maßnahmen erfolgen.
  • Fachgruppen sind bei Bedarf in den Ressorts einzusetzen
  • Die Bundeswarnzentrale fungiert als operationelles Kommunikations- und Informationsinstrument.
  • Bundesministerien unterstützen das BM.I; Bundesministerien informieren das BM.I über die Maßnahmen und einschließlich der Maßnahmen auf Ebene der EU.
  • Die Bundesministerien benennen permanente Kontaktstellen für das SKKM und nominieren jeweils einen Vertreter und Stellvertreter für den oben erwähnten Ausschuss.
  • Für die Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union soll durch das BM.I ein verbesserter Kooperationsmechanismus mit den Bundesländern eingerichtet werden.
  • Eine wesentliche Rolle kommt dem Informationsfluss zwischen dem Bund und den Ländern, insbesondere zwischen der Bundeswarnzentrale und den Landeswarnzentralen zu. Durch einen laufenden Dialog zwischen dem BM.I und den Landes- und Bundesdienststellen soll dafür gesorgt werden, dass dieser Informationsfluss reibungslos funktioniert.
  • Dem BM.I soll auch im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe die innerstaatliche Koordination des Informations- und Ressourcenmanagements zukommen.

Die Struktur des SKKM

Die Verwaltungsaufgaben sind über die Gebietskörperschaften hinweg verteilt. Bundesländer kümmern sich um die Bewältigung von Krisen und Katastrophen. Nur in einzelnen Fällen greift der Bund ein.

Mit den Landeswarnzentralen erfolgt die die Koordination der Bundesländer untereinander bzw. auch über dien Einsatzorganisationen. Die BM.I ist für die Koordination des staatlichen Krisenmanagements zuständig.

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