Wie viele Ersthelfer ein Betrieb / Unternehmen benötigt (+Tipps)

Ein Schlosser fiel plötzlich in Ohnmacht“, erzählt Herr Beitlich in der BAUZ.

Der Mann musste sofort wiederbelebt werden.

Glücklicherweise war schnell war vor Ort.

Dem Mitarbeiter ging es nach wenigen Wochen wieder gut.

Gut, dass die betriebliche Erste-Hilfe funktioniert hat. Seitdem verfolgt Herr Beitlich das Ziel, immer einen betrieblichen Ersthelfer in der Nähe zu haben. Ein wichtiges Ziel. Wichtig ist aber auch zu wissen, wie viele Ersthelfer ein Betrieb eigentlich braucht. Genau das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Anzahl der betrieblichen Ersthelfer in Deutschland

Die Anzahl laut DGUV

Die Anzahl ist im § 26 (1) DGUV festgelegt

Die Vorschrift im Wortlaut:

§ 26 (1)

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
  2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
    b) in sonstigen Betrieben 10 %,
    c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
    d) in Hochschulen 10% der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

Von der Anzahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

Gut zu wissen:

  • Grundsätzlich ist bei zwei anwesenden Versicherten ein Ersthelfer einzusetzen.
  • Anwesende Versicherte sind Beschäftigte, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten.
  • Sonstige Betriebe sind Produktions- bzw. Handwerksbetriebe
  • Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb ist

Tipp:

Bei Krankheit oder Urlaub eines Ersthelfers auf die Anzahl der noch im Betrieb vorhandenen Ersthelfer achten. Sorgen Sie bei Bedarf für Ersatz. Empfehlenswert ist auch für diesen Fall, mehr als die vorgeschriebene Anzahl an Personen zu Ersthelfern auszubilden.

Unfallversicherungsträger übernehmen in der Regel die Kosten für die Lehrgänge.

Ist eine Abweichung von der vorgegebenen Anzahl möglich?

Von der Regelung kann laut § 14 Absatz 1 DGUV abgewichen werden. Dazu setzt man sich mit dem Unfallversicherungsträger in Verbindung. Allerdings kann nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden: Das Rettungswesen muss über die Mindestanforderungen der DGUV hinausgehen.

Alarmierung der Ersthelfer

Ersthelfer müssen schnell vor Ort sein. safeREACH stellt Ihnen ein Alarmierungssystem zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Ersthelfer sofort und per Knopfdruck erreichen.

Anzahl der betrieblichen Ersthelfer in Österreich

In Österreich ist die Bestellung von Ersthelfern in der Arbeitsstätten und der Bauarbeiterschutzverordnung geregelt.

Die Regelungen im Detail:

In Büros oder Arbeitsstätten mit geringer Unfallgefahr:

  • Bei bis zu 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern = eine Person
  • Bei 30 bis 49 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern = zwei Personen
  • Für je 20 weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer = eine zusätzliche Person

allen anderen Arbeitsstätten

  • Bei bis zu 19 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern = eine Person
  • Bei 20 bis 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern = zwei Personen
  • Für je zehn weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer = eine zusätzliche Person

Auf Baustellen

  • Bei bis zu 19 regelmäßig von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern = eine Person
  • Bei 20 bis 29 regelmäßig von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern = zwei Personen
  • Für je zehn weitere regelmäßig von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer = eine zusätzliche Person.

Auch in Österreich müssen während der Arbeitszeit eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern anwesend sein.

Tipp:

Auch Arbeitgeber können Ersthelfer sein.


Wir weisen darauf hin, dass es sich um Informationen handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

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