Betrieblicher Ersthelfer: Alles, was Sie dazu wissen müssen
Niemand mag Montage.
Warum?
Weil 20 % der Unfälle laut DGUV am Montag passieren. (DGUV 2018)
Gut, dass betriebliche Ersthelfer auch am Montag im Dienst sind.
Aber was ist ein betrieblicher Ersthelfer eigentlich? Welche Aufgaben hat er und wer darf eigentlich Ersthelfer sein? Wir beantworten diese Fragen.
Aber was ist ein betrieblicher Ersthelfer eigentlich? Welche Aufgaben hat er und wer darf eigentlich Ersthelfer sein? Wir beantworten diese Fragen.
Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?
Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein Mitarbeiter, der bei einem Unfall Erste Hilfe leistet.
Es handelt sich um eine Person, welche die Erstversorgung übernimmt, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Was sind die Aufgaben eines betrieblichen Ersthelfers?
Ersthelfer helfen bei Unfällen und Erkrankungen, bis ein Sanitäter oder Arzt eintrifft. Ein betrieblicher Ersthelfer leitet lebensrettende Maßnahmen ein und organisiert den Transport.
Mehr zum Thema "Aufgaben von betrieblichen Ersthelfern" können Sie im verlinkten Beitrag finden.
Wer darf Ersthelfer sein?
Ersthelfer können alle Mitarbeiter im Betrieb sein. Dafür muss eine Ausbildung in der Ersten Hilfe absolviert werden. Zusätzlich ist es möglich, einen Ersthelfer einzusetzen, der bereits eine Sanitätsausbildung absolviert hat, oder einer Berufsgruppe angehört, die eine dementsprechende Ausbildung haben.
Rechtsgrundlage Deutschland
Als Rechtsgrundlage dient die DGUV Vorschrift 1. Die dort enthaltenen Normen sind für alle Unternehmen und deren Mitarbeiter verpflichtend. Die erste Vorschrift enthält die Grundsätze der Prävention. Das ist ein Regelwerk zum Arbeitsschutz. Darin sind
- die Pflichten der Unternehmer und Versicherten
- der betriebliche Arbeitsschutz
- Ordnungswidrigkeiten und die Möglichkeiten der Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften geregelt
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
Laut § 26 DGUV Vorschrift 1 muss ein betrieblicher Ersthelfer bei einem Betrieb von 2 bis 20 Versicherten vorhanden sein.
Bei mehr als 20 Versicherten und in Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5 % der Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein. In „sonstigen Betrieben“ sind es 10 %, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer pro Gruppe. In Hochschulen 10 % der Beschäftigten.
Wichtig zu wissen ist, dass nur die Anzahl der Mitarbeiter gezählt wird, die sich gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten und dort tätig sind. Sind also 500 Mitarbeiter anwesend, müssen nach der 5 % Regel 25 Ersthelfer vor Ort sein.
Wie immer gibt es aber auch eine Ausnahme: Die Anzahl verändert sich, wenn es mit dem Unfallversicherungsträger abgesprochen wird. Es ist also ein Kontakt mit der Berufsgenossenschaft notwendig. Hier wird dann aufgrund der Gefährdungen und dem Rettungswesen bewertet, ob eine Ausnahme möglich ist.
Kurz und knapp: Es gibt eine Pflicht, Ersthelfer im Betrieb zu haben. In unserem Beitrag - Anzahl der Ersthelfer im Betrieb - haben wir die Frage zur Anzahl genauer aufgegriffen.
Rechtsgrundlage Österreich
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
In Österreich richtet sich die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer nach der Anzahl an gleichzeitig und regelmäßigen Beschäftigten. Laut Arbeitsinspektion müssen
- bis 19 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1 Person,
- 20 bis 29 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2 Personen,
- je weitere 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1 zusätzliche Person
zur Verfügung stehen. In Büros oder Arbeitsstätten mit vergleichender Gefahr:
- bis 29 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1 Person,
- 30 bis 49 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2 Personen,
- je weitere 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1 zusätzliche Person.
Bei Baustellen gibt es eine weitere Regelung, die auf der Arbeitsinpektionsseite nachzulesen ist.
Ausbildung und Gültigkeit in Deutschland
In DGUV-Vorschrift 1 heißt es:
Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.
Zur Ausbildung dient ein neun Stunden Erste-Hilfe-Kurs. Dieser Kurs muss von einer dafür zulässigen Stelle durchgeführt werden. Welche Stellen das sind, erfahren Sie bei der Berufsgenossenschaft.
Wichtig: Ist die Person Rettungssanitäter oder ist die Person in einem Beruf, in dem diese Ausbildung bereits enthalten ist, ist der Kurs nicht notwendig. Den Ersten-Hilfe-Kurs, der während des Führerscheins absolviert werden muss, reicht nicht aus.
Was muss der Ersthelfer nach der Schulung können?
Der Erste-Hilfe-Kurs vermittelt, wie
- ein Notruf abzusetzen ist
- wie eine Unfallstelle abgesichert werden muss
- wie psychologische Betreuung zu leisten ist
- wie richtig versorgt wird
- wie eine Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten ist
- wie die stabile Seitenlage funktioniert und wie bei Blutungen zu reagieren ist.
Die Person soll in der Lage sein, grundlegende lebensrettende Maßnahmen anzuwenden.
Wie oft muss ein betrieblicher Ersthelfer regelmäßig geschult werden?
Eine regelmäßige Schulung ist Pflicht. Laut § 26 Absatz 3 DGUV ist dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer innerhalb von zwei Jahren fortgebildet werden.
Hier muss wieder an einem 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen werden. Diese neun Stunden können aber innerhalb der zwei Jahre aufgeteilt werden.
Ausbildung und Gültigkeit in Österreich
Bei 1-4 Arbeitnehmern muss ein 6-Stündiger Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Danach Auffrischungskurse alle 4 Jahre oder alle zwei Jahre.
Die Ausbildung muss bei Baustellen mit min. 5 Arbeitnehmer
- mindestens 16 Stunden betragen
- nach Richtlinien des Roten Kreuzes oder Ähnlichem erfolgen
- ein Auffrischungskurs alle vier Jahre oder zwei Jahre absolviert werden
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei der AUVA.
Der Unterschied zum Betriebssanitäter
Der Unterschied besteht in der Ausbildung. Ein Betriebssanitäter ist in der Notfallmedizin geschult und kann medizinische Geräte bedienen. Der betriebliche Ersthelfer hilft bei der Erstversorgung.
Alarmierung von betrieblichen Ersthelfern
Immer wieder ist in Industriebetrieben die Frage, wie Ersthelfer schnell an den Unfallort kommen. Oft wird zum Telefon gegriffen. In der Praxis ist das unpraktikabel und kostet wertvolle Zeit, um Leben zu retten. Genau hier helfen wir: Unser System startet die Alarmierung des Ersthelfers per Knopfdruck, zeigt alle wichtigen Informationen an und sorgt für eine schnelle Erstversorgung.
Fazit
Ein betrieblicher Ersthelfer ist in Unternehmen Pflicht. Die Anzahl hängt von den beschäftigten Personen ab und unterscheidet sich in Deutschland und Österreich. Der Ersthelfer muss eine Ausbildung absolvieren, die in Deutschland 9 und in Österreich 6 Stunden beträgt. Eine regelmäßige Fortbildung / Auffrischung ist notwendig.
Wir weisen darauf hin, dass es sich um Informationen handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!
Häufig gestellte Fragen zu betrieblichen Ersthelfern
Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein Mitarbeiter, der bei einem Unfall Erste Hilfe leistet.
Alle Mitarbeiter, die eine dementsprechende Ausbildung absolvieren.
Laut § 26 DGUV Vorschrift 1 muss ein betrieblicher Ersthelfer bei einem Betrieb von 2 bis 20 Versicherten vorhanden sein.
Grundsätzlich eine Person. Bei einer Baustelle bis zu 19 Personen auch eine Person.
Traditionell erfolgt die Alarmierung per Telefon oder Pager. Eine Alternative sind digitale Systeme.